PresseKat - Im Brandfall: Feuerlöscher und Wandhydranten dürfen von jedem bedient werden

Im Brandfall: Feuerlöscher und Wandhydranten dürfen von jedem bedient werden

ID: 1543493

(ots) - Im Falle eines Entstehungsbrandes dürfen
Feuerlöscher und Wandhydranten von jedem bedient werden, der sich
damit auskennt. Darauf macht der Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. Zumal nach den
geltenden Brandschutzgesetzen jeder dazu verpflichtet ist, einen
entstehenden Brand zu löschen - ohne sich selbst zu gefährden - und
die Feuerwehr zu alarmieren.

Alarmieren, Evakuieren, Löschen

Das richtige Verhalten im Brandfall sieht folgendes vor: Zuerst
wird die Feuerwehr alarmiert. Gleichzeitig werden alle Personen aus
dem gefährdeten Bereich oder dem gesamten Gebäude evakuiert. Danach
kann mit Feuerlöschern und Wandhydranten das Feuer bekämpft werden.
So ist ein frühzeitig entdeckter Brand oftmals bereits gelöscht,
bevor die Feuerwehr eintrifft.

Nicht nur in Betrieben und Büros, auch in den Treppenhäusern und
Fluren von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern und
Versammlungsstätten sowie größeren Wohnanlagen sind Feuerlöscher und
Wandhydranten installiert. Gekennzeichnet mit den weiß-roten
Brandschutzzeichen "Löschschlauch" und "Feuerlöscher", befinden sie
sich meist in einer Wandnische. Wandhydranten werden im Brandfall
nicht nur von den Feuerwehren genutzt, sondern dienen vorrangig der
Selbsthilfe. Allerdings sollte man mit der Bedienung dieser
Löschgeräte bereits vertraut sein - und zwar bevor es brennt. Aus
diesem Grund sind zum Beispiel betriebliche Brandschutzunterweisungen
mit Löschübungen unverzichtbar und sollten regelmäßig alle zwei bis
drei Jahre durchgeführt werden.

Feuerlöscher und Rauchwarnmelder: Brandschutz für zu Hause

Für den vorbeugenden Brandschutz in den eigenen vier Wänden
empfehlen sich Rauchwarnmelder und Feuerlöscher. Während die Montage
von Rauchwarnmeldern mittlerweile bundesweit Pflicht und in den




Bauordnungen der einzelnen Bundesländer verankert ist, basiert die
Anschaffung von Feuerlöschern auf Freiwilligkeit. Unabhängig von den
Vorschriften sollten Rauchwarnmelder nicht nur in Schlafzimmern,
Kinderzimmern und Fluren, sondern in allen Wohnräumen vorhanden sein.
Zudem sollte in jedem Haushalt zumindest ein Feuerlöscher an einer
zentralen, gut zugänglichen Stelle im Hausflur montiert sein. Verfügt
das Wohnhaus über mehrere Etagen, empfehlen die Experten auf jeder
Etage einen Feuerlöscher zu montieren.

Sollte sich Rauch oder ein Schwelbrand entwickeln, kann durch den
Alarm des Rauchwarnmelders sofort gehandelt und mithilfe des
Feuerlöschers gezielt und wirkungsvoll in die Entstehungsphase des
Brandes eingegriffen werden. Selbstverständlich ist auch dann, wenn
ein Feuer gelöscht wurde, die Feuerwehr zu benachrichtigen. Nur sie
kann mögliche Glutnester erkennen und ausschließen, dass es zu einem
Wiederaufflammen kommt.

Im Zuge der Stärkung der Selbsthilfe empfiehlt es sich, den
eigenen Arbeitgeber auf eine betriebliche Löschübung anzusprechen
oder sich in Eigeninitiative von einem qualifizierten
Brandschutz-Fachbetrieb in den sachgemäßen Umgang mit den
unterschiedlichen Feuerlöschgeräten einweisen zu lassen.
Brandschutz-Fachbetriebe bieten neben leistungsfähigen Feuerlöschern
und Rauchmeldern auch andere Brandschutzeinrichtungen sowie
praktische Löschübungen für Unternehmen und Privatleute an. Zudem
übernehmen sie auch die regelmäßige Wartung der
Brandschutzeinrichtungen. Adressen lokaler Anbieter können unter
anderem im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden.



Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Jägerstraße 71
10117 Berlin
Telefon: 030 - 936 228 61-0
Telefax: 030 - 936 228 61-29
Mail: info(at)bvbf-brandschutz.de
Internet: www.bvbf.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
E-Mail: info(at)dr-schulz-pr.de

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Datum: 23.10.2017 - 11:34 Uhr
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