PresseKat - Bessere Bezahlung von Pflegekräften: bpa liefert, Politik und Kostenträger jetzt in der Pflicht /

Bessere Bezahlung von Pflegekräften:
bpa liefert, Politik und Kostenträger jetzt in der Pflicht / bpa Arbeitgeberverband und bpa stellen einheitliche Arbeitsvertragsrichtlinien vor

ID: 1542559

(ots) - Mit breiter Zustimmung der Mitgliederversammlung
hat die Landesgruppe Niedersachsen des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) erstmals verbindliche
Arbeitsvertragsrichtlinien auf den Weg gebracht. "Damit sind höhere
Gehälter für Pflegekräfte in Niedersachsen sofort möglich, sobald die
Kassen die Refinanzierung sicherstellen. Wir haben geliefert; ab
morgen müssen die Kassen und die Politik erklären, wann sie die
höheren Entgelte durch eine Anpassung der Vergütung endlich scharf
stellen", erklärte bpa-Präsident Bernd Meurer in Hannover für bpa und
bpa Arbeitgeberverband. Die niedersächsischen Pflegeunternehmen
stimmten mit tosendem Applaus zu.

Die Arbeitsvertragsrichtlinien des bpa Arbeitgeberverbandes sehen
auch eine auf Niedersachsen angepasste Vergütungstabelle auf
anspruchsvollem Niveau vor. "Damit zeigen wir deutlich, dass auch die
privaten Anbieter bereit sind, Gehälter auf dem Niveau einer
Arbeitsvertragsrichtlinie zu bezahlen. Wir Privaten liefern damit
unseren Teil für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte in
Niedersachsen." Nach dem klaren Bekenntnis der
bpa-Mitgliedsunternehmen in Niedersachsen zu den
Arbeitsvertragsrichtlinien liege der Ball im Feld der Politik und der
Kostenträger, so Meurer.

"Die Kassen haben sich bisher gerne aus der Verantwortung
genommen, wenn es darum ging, höhere Löhne in der Altenpflege auch zu
refinanzieren." Auch die Landesregierung sei gefragt: Es dürfe nicht
sein, dass die Mitgliedseinrichtungen des bpa in Niedersachsen bereit
sind, höhere Löhne zu bezahlen, und die Kostenträger ihren
Refinanzierungsbeitrag nicht leisten. "Mit diesen
Arbeitsvertragsrichtlinien haben alle, die beim Thema Bezahlung
bisher mit dem Finger auf die privaten Anbieter gezeigt haben, keine
Ausreden mehr. Nach dem bpa müssen nun auch Kostenträger und Politik




handeln."

Die privaten Pflegearbeitgeber in Niedersachsen übernehmen mit der
heutigen deutlichen Zustimmung zu den Arbeitsvertragsrichtlinien die
Verantwortung, die ihnen die Soziale Marktwirtschaft zuteilt. Damit
bleibt Wettbewerb auf dem Pflegemarkt ohne flächendeckende
Einheitslöhne möglich, um die Versorgung von Pflegebedürftigen auf
dem flachen Land wie in den Städten gleichermaßen zu sichern. "Höhere
Gehälter für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nun nicht
zulasten der Pflegebedürftigen und Angehörigen gehen, sondern müssen
durch die Kostenträger refinanziert werden", so Meurer.

Zur Erläuterung: Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sind allgemeine
Regelungen über die Durchführung und die Beendigung von
Arbeitsverhältnissen, die der Arbeitgeber bei Abschluss des
Arbeitsvertrags zu dessen Grundlage macht. Arbeitsvertragsrichtlinien
sind ähnlich umfangreich wie Tarifverträge, d.h. sie enthalten in der
Regel einen allgemeinen Teil sowie Anlagen oder eine Entgelttabelle
und verstehen sich als Mindestbedingungen. Arbeitsvertragsrichtlinien
gibt es sowohl bei den Einrichtungen der Caritas und der Diakonie
sowie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, bei dem sie
Arbeitsvertragsbedingungen heißen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
1.200 in Niedersachsen) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der
Kinder und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0511/12 35 13 40 oder 0162/132 16
78, www.bpa.de

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Datum: 19.10.2017 - 14:19 Uhr
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