PresseKat - Verbraucher können Schadensfreiheitsrabatt ihres Dienstwagens retten

Verbraucher können Schadensfreiheitsrabatt ihres Dienstwagens retten

ID: 1542546

(ots) - Wer jahrelang unfallfrei einen Dienstwagen fährt,
sammelt die dafür anfallenden Schadensfreiheitsrabatte oft für seinen
Arbeitgeber. Soll dann irgendwann wieder ein eigenes Auto versichert
werden, müssen Autofahrer zu teuren Konditionen von vorne anfangen.
Doch das muss nicht sein. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber
Finanztip zeigt, wie sich Schadensfreiheitsrabatte von Dienstwagen
retten lassen.

Rund 4,8 Millionen Firmenwagen fahren laut Kraftfahrt-Bundesamt
aktuell auf Deutschlands Straßen. Doch die Nutzung eines Dienstwagens
kann für den privaten Schadenfreiheitsrabatt ein Desaster sein. Denn
dieser verfällt gewöhnlich nach einigen Jahren. "Wer seine
Kfz-Versicherung kündigt, etwa weil er einen Dienstwagen von seinem
Arbeitgeber bekommt, sollte sich seine Schadenfreiheits-Klasse
unbedingt von der Versicherung bestätigen lassen", rät Annika
Krempel, Expertin für Versicherungen bei Finanztip. "Wird nach Jahren
erneut ein Auto angemeldet, startet man dann meist in der früheren
günstigeren Klasse."

Vorab den Chef ins Boot holen

Noch mehr sparen kann, wer den Schadensfreiheitsrabatt seines
Dienstwagens mitnimmt. Das muss allerdings vorab mit dem Arbeitgeber
und der Versicherung vereinbart werden. "Idealerweise sollte der
Arbeitnehmer die Mitnahme mit dem Chef vertraglich festhalten, damit
es keinen Streit gibt, etwa bei einer Kündigung", sagt Krempel. Eine
solche Regelung ist auch möglich, wenn der Arbeitgeber mit der
Versicherung einen Rahmenvertrag für die gesamte Flotte vereinbart
hat. Allerdings müsste der Versicherer dann für jeden Fahrer
individuelle Daten pflegen. Ebenfalls möglich ist, seinen privaten
Schadenfreiheitsrabatt für den künftigen Dienstwagen zu nutzen und
später wieder mitzunehmen. "Auch das müssen Arbeitnehmer vorab mit
ihrem Chef vereinbaren", so Krempel.





Manche Versicherer sind kulant

Doch auch wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, ist der
Schadensfreiheitsrabatt des Dienstwagens nicht notwendigerweise
verloren. "Einige Versicherer sind kulant, wenn es um die Jahre mit
einem Dienstwagen geht", sagt Krempel. Allerdings müssen die Jahre
der Unfallfreiheit oft nachgewiesen werden. "Manche Versicherer
verlangen Belege, aus denen hervorgeht, dass der Dienstwagen eine
gewisse Anzahl an Tagen im Jahr gefahren ist", erklärt Krempel. Für
Verbraucher kann es sich aber lohnen, bei der neuen Versicherung
nachzufragen: "Wer vier Jahre unfallfreies Fahren nachweisen kann,
zahlt durch die entsprechende Schadensfreiheitsklasse etwa 50 Prozent
weniger als ein Fahranfänger", so Krempel.

Weitere Informationen
http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/schadensfreiheitsrabatt/
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Datum: 19.10.2017 - 14:00 Uhr
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