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Stillstand seit 1955: Anpassung der zahnärztlichen Approbationsordnung wird hinausgezögert / Bundeszahnärztekammer fordert eine schnelle Novellierung im Sinne aller Patienten

ID: 1542541

(ots) - Die dringende Novelle der völlig veralteten
zahnärztlichen Approbationsordnung ist weiterhin nicht abzusehen. Der
Verordnungsgeber lässt die Studenten an den Universitäten offiziell
noch immer nach einer Verordnung von 1955 ausbilden, kritisiert die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Sowohl in der Sitzung des
Kulturausschusses vom 16. Oktober als auch in der heutigen Sitzung
des Finanzausschusses des Bundesrates wurde dem vom
Bundesgesundheitsministerium längst befürworteten Entwurf nicht
zugestimmt. Die BZÄK appelliert eindringlich an die neue
Bundesregierung sowie den Bundesrat, endlich den Weg für eine moderne
Approbationsordnung frei zu machen.

"1955 war der Praxisalltag noch ein ganz anderer. Zwischen der
Zahnmedizin heute und damals liegen Welten. Die Hochschulen brauchen
aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Studierenden auf
gesicherter Grundlage auf die neuen Herausforderungen vorbereiten zu
können", so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Nur mit Goodwill kommt
hier niemand weiter. Es bedarf auch der notwendigen finanziellen
Rahmenbedingungen für die Hochschulen. Die Verbesserung der Bildung
ist ein zentraler Politikansatz. Ãœber 60 Jahre alte Verordnungen
widersprechen diesem. Im Interesse aller Patienten und der
nachwachsenden Zahnärztegeneration fordern wir die
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf, die ständigen
Verzögerungen zu beenden."

"Junge Zahnärzte benötigen wegen der steigenden wissenschaftlichen
Anforderungen eine Approbationsordnung, die diesen Anforderungen
gerecht wird", erklärt Maximilian Voß, 1. Vorsitzender des
Bundesverbands der Zahnmedizinstudenten in Deutschland. "Es gibt so
viele Veränderungen seit der alten Verordnung von 1955. Die Politik
ist in der Pflicht, die Ausbildungsbedingungen nach 60 Jahren
Stillstand endlich anzupassen."





Hintergrund:

Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und
ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist
inzwischen über 60 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die
ärztliche Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren,
wodurch zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen
konnten.

Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat nach jahrelangen
Gesprächen mit der Zahnmedizin am 02. August 2017 einen
Kabinettsentwurf zur "Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen
Ausbildung" vorgelegt. Diese muss nun vom Bundesrat befürwortet
werden.



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse(at)bzaek.de

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Datum: 19.10.2017 - 14:01 Uhr
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