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Länderbehörden tolerieren weiterhin Rechtsverstöße: Nur Brandenburg überzeugt bei der Marktüberwachung von Umwelt- und Klimaschutzvorschriften

ID: 1541833

(ots) - Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht aktuelle Studie
zur Qualität der Marktüberwachung in den 16 Bundesländern - Die zum
Teil seit fast 20 Jahren existierenden Rechtsvorschriften zur
Überwachung von Energieverbrauchsangaben bei Haushaltsgeräten, Pkw
und Reifen werden in den meisten Bundesländern nicht wirksam
überwacht - Nur Brandenburg erhält eine "Grüne Karte", zwölf
Bundesländer eine "Gelbe Karte", und die Bundesländer Saarland,
Sachsen und Schleswig-Holstein erhalten als Schlusslichter eine "Rote
Karte" von der DUH

Auch zwei Jahre nach Aufdeckung des Dieselabgasskandals verweigern
die meisten Länderbehörden eine wirkungsvolle Kontrolle
umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften. Das Ergebnis der von
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) seit über zehn Jahren durchgeführten
jährlichen Bewertung ist auch für das Jahr 2016 mehr als ernüchternd.
Angesichts der abermals nicht zufriedenstellenden Ergebnisse fordert
die DUH die Länder erneut auf, Umwelt- und Klimaschutzvorschriften
konsequenter zu überwachen und festgestellte Verstöße wirkungsvoll zu
ahnden.

Die DUH hat untersucht, inwiefern die Länderbehörden ihrer Pflicht
zur Marktüberwachung nachkommen und korrekte Energieverbrauchs- und
Effizienzangaben von Haushaltsgeräten, Pkw und Reifen kontrollieren
und bei festgestellten Verstößen auch Ordnungswidrigkeitsverfahren
einleiten.

Nur das Bundesland Brandenburg erhält für 2016 eine "Grüne Karte"
für eine umfangreiche Marktüberwachung und die konsequente Ahndung
festgestellter Verstöße. Zwölf Bundesländer (2015: 13, 2014: 9) haben
eine teilweise funktionierende Marktüberwachung, zeigen aber in der
Regel Lücken in der Ahndung von Verstößen und erhalten dafür eine
"Gelbe Karte". Drei Bundesländer, das Saarland, Sachsen und
Schleswig-Holstein, erhalten eine "Rote Karte".





Die diesjährigen Schlusslichter Saarland, Sachsen und
Schleswig-Holstein veranlassten weder Produkttests noch verhängten
sie auch nur ein einziges Buß- oder Zwangsgeld bei festgestellten
Verstößen. Hamburg verbessert sich erstmalig von "Rot" auf "Gelb", da
2016 sowohl formale Kontrollen als auch inhaltliche Messungen
durchgeführt wurden. Rheinland-Pfalz rutscht von der
Vorjahresbewertung "Grün" ab auf "Gelb", da festgestellte Verstöße
gegen die Vorschriften weniger konsequent geahndet wurden. Zu den
Ergebnissen: http://l.duh.de/p171017

"Neun Millionen Diesel-Pkw ohne funktionierende Abgasreinigung
sind die Folge eines jahrelangen behördlichen Wegschauens. Jeder
Verkehrsteilnehmer oder Kleinbetrieb weiß, dass man bei
Rechtsverstößen mit teilweise empfindlichen Bußgeldern rechnen muss.
Wie kann es sein, dass hingegen Handels- und Industriekonzerne auch
zwanzig Jahre nach Inkrafttreten entsprechender Rechtsvorschriften
zur Angabe von Energieverbrauchsdaten in den meisten Bundesländern
nicht belangt werden?", fragt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
DUH.

Die DUH appelliert an die zuständigen Bundesländer, die korrekten
Angaben von Energieverbrauch und Effizienzklassen als eine der vier
Säulen der Klimaschutzpolitik der Europäischen Union umzusetzen. Nur
durch deren konsequente Durchsetzung kann sichergestellt werden, dass
der Verbraucher richtige Kaufentscheidungen trifft. Die hierdurch
erreichten Energieeinsparungen sind in die Klimaschutzziele der EU
fest einkalkuliert.

Die EU-Energieverbrauchskennzeichnung wurde 2011 und zuletzt 2017
umfangreich überarbeitet und damit Verbraucherrechte gestärkt.
Klassische sogenannte "Weiße Ware" wie Waschmaschinen und
Kühlschränke, aber auch Elektrogeräte wie Fernseher oder Staubsauger
sowie Heizungsanlagen und Öfen müssen mittlerweile mit dem
Energielabel gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen den Ãœberblick
über energiesparende Produkte behalten und so die Nachfrage nach
effizienten Geräten gesteigert und das Klima geschützt werden.

Die Umfrageergebnisse für die Marktüberwachungstätigkeiten in 2016
zeigen, dass in diesem Jahr erstmals alle Bundesländer zumindest
Stichprobenkontrollen der formalen Energieverbrauchskennzeichnung
durchführten. Jedoch erfüllen die Länder damit lediglich einen Teil
der geltenden EU-Vorgaben für die Marktaufsicht durch die
Mitgliedsstaaten.

Da die EU darüber hinaus staatliche Nachmessungen der
Herstellerangaben und wirksame und abschreckende Sanktionen bei
festgestellten Verstößen fordert, hat die DUH ihre
Bewertungskriterien verschärft: Um eine "Rote Karte" zu vermeiden,
müssen die Länder auch Messungen zu Umwelteigenschaften
beziehungsweise zu Inhaltsstoffen von energieverbrauchsrelevanten
Produkten durchführen oder formale Verstöße wenigstens ansatzweise
ahnden - das heißt zumindest ein Buß- oder Zwangsgeld verhängen.

Die DUH hält neben der Überwachung von Kennzeichnungsvorschriften
auch die Überprüfung der angegebenen Werte für notwendig. Dass solche
Nachmessungen dringend erforderlich sind, verdeutlichen tatsächlich
erfolgte Überprüfungen der Landesbehörden. So wurden falsche
Energieeffizienzklassen bei Kühlschränken, Wäschetrocknern und
Raumklimageräten, zu hohe Stromverbräuche bei Dunstabzugshauben,
Kochmulden, Netzteilen und Bürogeräten, zu geringe Lichtströme bei
Lampen und zu hohe Staubemissionen bei Staubsaugern, festgestellt.

"Das Energielabel muss halten, was es auf dem Papier verspricht.
Nur so wird das Vertrauen der Verbraucher in die Kennzeichnung
gestärkt. Konsequente und regelmäßige Nachmessungen der von den
Herstellern angegebenen Werte seitens der Behörden sind dringend
notwendig", fordert Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH.

Dennoch wurden auch solche eklatanten Mängel nur selten durch
Bußgelder sanktioniert. In sieben Bundesländern (Bayern, Hamburg,
Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein) droht Herstellern und Händlern bei festgestellten
Verstößen höchstens eine freiwillige Nachbesserung. Daher sieht die
DUH die zuständigen Landesbehörden hier dringend in der Pflicht, ihre
Kontrollen auszuweiten und Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden.

Links:

Zu den Ergebnistabellen 2016: http://l.duh.de/p171017



Pressekontakt:
Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
07732 999511, sauter(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

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Datum: 18.10.2017 - 10:47 Uhr
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