PresseKat - Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund fordern sozialverträgliche Gestaltung der energetisch

Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund fordern sozialverträgliche Gestaltung der energetischen Sanierung für mehr Klimaschutz in Gebäuden

ID: 1540777

(ots) - Deutscher Mieterbund (DMB) und Deutsche Umwelthilfe
(DUH) fordern von einer neuen Bundesregierung massive Anstrengungen
für mehr Klimaschutz zu sozialverträglichen Bedingungen im
Gebäudebereich - Neues Hintergrundpapier der Deutschen Umwelthilfe
zeigt auf: Weder die energetischen Anforderungen beim Neubau noch die
energetischen Sanierungen selbst sind die Kostentreiber, sondern die
gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine falsche Förderpolitik - DUH
und DMB stellen "6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen
Klimaschutz im Gebäude" vor

In der politischen Debatte und in der medialen Berichterstattung
wird unterstellt, dass sozialverträgliche Sanierungen durch die hohen
Anforderungen der Energieeinsparverordnungen (EnEV) unmöglich gemacht
werden und damit ganze Gesellschaftsschichten aus den attraktiven
Wohngebieten gedrängt werden. Diese Diskussion ist gefährlich, denn
energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind zwingend notwendig,
damit auch zukünftig Menschen aus allen Einkommensklassen in
angemessenem Wohnbestand leben können. Ohne einen klimaneutralen
Gebäudebestand bis 2050 können zudem die Klimaschutzziele nicht
erreicht werden. Um das Thema differenziert und sachlich zu
analysieren, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Papier zur
Wirtschaftlichkeit von energetischer Sanierung verfasst.

Die Ergebnisse zeigen, dass nicht die energetischen Anforderungen
an den Neubau oder die Bestandssanierung der Kostentreiber sind,
sondern ganz andere Faktoren eine entscheidende Rolle spielen. Die
zentralen Ergebnisse des Hintergrundpapiers fasst Barbara Metz,
Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, zusammen:
"Steigende Mieten, gerade in Städten und Ballungsräumen, sind vor
allem auf das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage
zurückzuführen. Der größte Preistreiber sind die stark angestiegenen,




zahlreichen Möglichkeiten von Mietanpassungen bei
Wiedervermietungsverträgen durch unzureichende rechtliche
Rahmenbedingungen. Auch bei den steigenden Baupreisen spielen
energetische Anforderungen eine untergeordnete Rolle. Andere Faktoren
wie gestiegene Grunderwerbssteuern und höhere Grundstückspreise
tragen in wesentlich größerem Umfang zu steigenden Baukosten bei.
Eine Absenkung der Energieeffizienz-Anforderungen führt also nicht zu
mehr bezahlbarem Wohnraum. Im Gegenteil: Langfristig profitieren
Hauseigentümer und Mieter von niedrigeren Energieverbräuchen und
Heizkosten."

Die energetische Sanierung ist bereits heute in vielen Fällen
wirtschaftlich. Um dies aber flächendeckend zu gewährleisten, ist die
Politik gefordert, über eine Reihe von Maßnahmen sicherzustellen,
dass Sanierungen qualitativ hochwertig sind und sinnvoll aufeinander
abgestimmt werden. Dazu kommen die gezielte Anreizsetzung und eine
gerechte Verteilung der Kosten.

Eine der zentralen Forderungen an die Politik in der kommenden
Legislaturperiode ist deshalb, die Rahmenbedingungen für die
energetische Gebäudesanierung insbesondere im Mietwohnungsbereich zu
verbessern, um einen Interessenausgleich zwischen den
unterschiedlichen Akteuren (Mieter, Vermieter) herbeizuführen.
Gemeinsam setzen sich DMB und DUH dafür ein, die Rahmenbedingungen
für energetische Sanierungsmaßnahmen sozialverträglicher zu
gestalten, um damit die Akzeptanz zu verbessern. "Die gesetzliche
Regelung, dass elf Prozent der Modernisierungskosten zeitlich
unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, ist ein
Fremdkörper im geltenden Mietpreisrecht, führt zu völlig überzogenen
Mietpreissteigerungen, ist nicht mehr zeitgemäß und sollte entfallen.
Als erster Schritt sollte die Modernisierungsumlage unserer Ansicht
nach auf sechs Prozent reduziert werden. Damit können Mieter
entlastet werden", erklärt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB.
Um dennoch Sanierungsanreize für den Vermieter zu schaffen, muss er
direkt von öffentlicher Förderung profitieren. "Fördermittel müssen
zielgruppenspezifisch angepasst und ausgerichtet werden, damit sie
ihre Wirkung entfalten. Für den Vermieter kann damit ein Ausgleich
für die reduzierte Modernisierungsumlage geschaffen werden", so
Ropertz.

Eine dritte Kernforderung der beiden Verbände betrifft die
steuerliche Absetzbarkeit von Kosten der energetischen Sanierung. "Um
den Eigentümer zu energetischen Sanierungen zu motivieren, setzen wir
außerdem auf die steuerliche Abschreibung. Ein Steuerbonus zur
Absetzung der energetischen Sanierungskosten wäre ein wichtiger
Anreiz für Hauseigentümer, die Gebäudesanierung voranzutreiben.
Bereits die letzte Regierung hatte im Koalitionsvertrag zugesagt, die
steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierung zu verabschieden.
Hier haben die Union und die SPD ihr Versprechen gebrochen.
Angesichts der großen Herausforderungen im Hinblick auf das Erreichen
der Klimaschutzziele 2020 ist dies eine der ersten Maßnahmen nach
Regierungsbildung, die auf den Weg gebracht werden muss", so Metz.

Der Deutsche Mieterbund und die Deutsche Umwelthilfe fordern von
allen Parteien ein klares Bekenntnis zum sozialverträglichen
Klimaschutz im Gebäude. In einem "6-Punkte-Sofortprogramm für
sozialverträglichen Klimaschutz im Gebäude" fordern DMB und DUH:

- CO2-Emissionen als Bemessungsmaßstab der Energiebesteuerung
ergänzen.

Die bestehenden Energiesteuern müssen um eine CO2-Komponente
erweitert werden, um die ökologischen Folgekosten einzupreisen und so
die Wettbewerbsfähigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und
erneuerbaren Strom-Wärme-Anwendungen zu erhöhen. Für die
Sozialverträglichkeit ist es wichtig, mögliche Verteilungseffekte
zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu prüfen und einen Teil der
Einnahmen aus Energiesteuern für die finanzielle Entlastung
einkommensschwacher Haushalte zu verwenden (z.B. Heizkostenzuschuss,
kostenlose Effizienzberatung). Für den Mietwohnungsbereich ist eine
Lösung zu finden, die verhindert, dass Mieter mit höheren
Energiekosten belastet werden, obwohl sie keinen Einfluss auf den
Energieträger oder Entscheidungen zu Modernisierungsinvestitionen
haben.

- Die Modernisierungsumlage anpassen. Der Paragraf 559 BGB muss
grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere muss die
Modernisierungsumlage von elf auf sechs Prozent herabgesetzt
werden. Dadurch kann die finanzielle Last für Mieter gesenkt
werden. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren darf die
Miete wegen energetischer Modernisierungen um nicht mehr als
1,50 Euro/m2 steigen.

- Fördermittel gezielt einsetzen und Anreize für Vermieter
schaffen. Das gelingt nur, wenn der Vermieter direkt von
öffentlicher Förderung profitieren kann und die Antragstellung
weniger bürokratisch erfolgt. Deshalb dürfen öffentliche
Fördermittel nicht länger auf die Modernisierungskosten
angerechnet werden, sondern müssen dem Eigentümer direkt
zugutekommen. Hierdurch würde der Vermieter auch gleichzeitig
einen Ausgleich zu der deutlich reduzierten
Modernisierungsumlage erhalten.

- Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen setzen. Die
steuerliche Förderung für selbstgenutzten Wohnraum muss
mindestens über zehn Jahre laufen, progressionsunabhängig durch
Abzug von der Steuerschuld. Das Fördervolumen muss mindestens
1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Die Höhe und
Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug sollten am
CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet werden.

- Anpassung der Mietspiegelregelung vornehmen. Die energetische
Beschaffenheit eines Gebäudes muss verbindlich in die
Mietspiegel integriert und zu einem klaren Wettbewerbsfaktor
werden. Es darf keinen Automatismus zwischen der Mieterhöhung
bei energetischer Sanierung einiger Wohnungen und der Erhöhung
der ortsüblichen Vergleichsmiete für alle Wohnungen geben.

- Energetisch sanierten Wohnraum einkommensschwachen Haushalten
zugänglich machen. Kommunen und Gemeinden müssen ihrer hohen
sozialen Verantwortung gerecht werden. Wohnungsbestände müssen
in kommunaler Hand bleiben. Es müssen sozialverträgliche
energetische Sanierungsfahrpläne erstellt werden. Ein
Klimawohngeld ist einzuführen.

Links:

Das Hintergrundpapier "Energetische Gebäudesanierung - Fragen und
Antworten zur Wirtschaftlichkeit" finden Sie hier:
http://l.duh.de/p171016

Mehr zum Thema: http://www.duh.de/energie_gebaeude/



Pressekontakt:
Barbara Metz,
Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
030 2400867 74,
0170 7686923,
metz(at)duh.de

Ulrich Ropertz, Geschäftsführer DMB
030 223 23 35,
Ulrich.ropertz(at)mieterbund.de

DUH-Pressestelle
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf,
030 2400867-20,
presse(at)duh.de

www.duh.de,
www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Vorschriften für Güllelager & Silos modeFinance führt S-peek Team ein: Die Kollaborationsplattform für das Kreditrisikomanagement
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.10.2017 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1540777
Anzahl Zeichen: 10011

Kontakt-Informationen:
Stadt:

-------------------------------------------------------------- mehr Informationen http:/



Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund fordern sozialverträgliche Gestaltung der energetischen Sanierung für mehr Klimaschutz in Gebäuden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Umwelthilfe e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Umwelthilfe e.V.