PresseKat - Rentenerhöhung 2017 - im Fokus des Fiskus

Rentenerhöhung 2017 - im Fokus des Fiskus

ID: 1536591

(ots) - Die Renteneinnahmen sind seit dem 1. Juli 2017
erfreulicherweise gestiegen. Im Beitragsgebiet West erhalten Rentner
1,9 Prozent, im Beitragsgebiet Ost 3,6 Prozent mehr Rente. Nun stellt
sich für viele Rentner die Frage, ob sie nach der Rentenanpassung
steuerpflichtig werden und sie eine Steuererklärung erstellen müssen
oder nicht.

Die Mehrzahl der Rentner in Deutschland muss nach wie vor keine
Steuern zahlen! Jedoch nimmt die Zahl derjenigen, die steuerpflichtig
werden, stetig zu. Das hängt allerdings nicht in erster Linie mit der
jährlichen Rentenanpassung zusammen. Vielmehr hat jeder neue
Rentnerjahrgang einen geringeren Freibetrag und muss deshalb bereits
mit geringeren Rentenbezügen Steuern zahlen, als dies bei früheren
Jahrgängen der Fall ist.

Anhebung des steuerfreien Existenzminimums

"Die jährlichen Rentenanpassungen sind zwar in voller Höhe
steuerpflichtig, jedoch gleicht sich der Betrag teilweise durch die
Anhebung des steuerfreien Existenzminimums aus", weiß Robert Dottl,
Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.). Dieses
stieg in 2017 gegenüber dem Vorjahr um 168 Euro auf 8.820 Euro für
Alleinstehende an. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Wert. Außerdem
können Rentner die auf die Rentenerhöhung anfallenden Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung wieder absetzen. Das sind im
Durchschnitt knapp 11 Prozent der Rentenbezüge. Deshalb verändert
sich die steuerliche Situation frühestens, wenn die Rente 2017 um
mehr als 190 Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist.

Nur wenige Rentner sind betroffen

Wer aufgrund seiner geringen Rente bisher keine Steuererklärung
abgeben musste, der muss das im Rentengebiet West nach der
diesjährigen Anpassung weiterhin nicht tun. Leicht verändert sieht es
für Rentner im Beitragsgebiet Ost aus. Aufgrund der etwas stärkeren




Anhebung könnte eine erstmalige Steuerbelastung eintreten. "Die
jährliche Steuerbelastung, zurückgeführt auf die Rentenanhebung, wird
im niedrigen zweistelligen Bereich liegen", so Robert Dottl. "Es sind
also nur wenige Rentner betroffen."

Beginn der Rente entscheidend

Für diejenigen, deren Rentenbeginn in 2017 lag und die
ausschließlich gesetzliche Rentenbezüge erhalten, gibt es
Schwellenwerte zur Einstufung. Im Rentengebiet West fällt bis zu
einer jährlichen Bruttorente in Höhe von 14.208 Euro bzw. einer
monatlichen Rentenauszahlung ab Juli bis zu 1.195 Euro aus der
gesetzlichen Versicherung keine Steuerbelastung an. Es dürfen jedoch
keine weiteren Einkünfte hinzukommen. In Ostdeutschland liegt der
Schwellenwert für frisch gebackenen Rentner bei der monatlichen
Rentenauszahlung um 10 Euro höher. Für Ehepaare verdoppeln sich die
Werte.

Für alle Renteneinsteiger der Vorjahre liegen die Schwellenwerte
höher. Wer beispielsweise in 2016 die Rente begann, bleibt bis zu
14.673 Euro jährlicher Bruttorente steuerfrei. Umgerechnet auf die
monatlichen Bezüge beträgt das 1.234 Euro in West- und 1.244 Euro in
Ostdeutschland. "Auch für das Vorjahr gilt, dass keine weiteren
Einkünfte zur gesetzlichen Rentenauszahlung hinzukommen dürfen, damit
die Steuerfreiheit erhalten bleibt", betont Robert Dottl.

Zusätzliche Einkünfte zur gesetzlichen Rente

Wer mit seinen Bezügen deutlich über dem Schwellenwert liegt,
sollte prüfen lassen, ob eine Steuererklärung für 2017 und
gegebenenfalls für die Vorjahre notwendig ist. Eine individuelle
Prüfung der Sachlage übernehmen zum Beispiel Lohnsteuerhilfevereine
wie die Lohi für Rentner und Pensionäre zu einem moderaten Preis.
Wenn zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Rente, eine
Riester- oder Rürup-Rente oder andere Nebeneinkünfte hinzukommen,
dann ist die Steuerpflicht meist unabwendbar. Wie hoch die Steuerlast
dann tatsächlich ist, hängt vom Einzelfall ab, denn das Gute ist,
dass auch Senioren verschiedene Kosten wieder von der Steuer absetzen
dürfen.



Kontakt für Rückfragen:
Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes(at)lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

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Datum: 04.10.2017 - 10:37 Uhr
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