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Mehrheit der Deutschen würde schwerstkranken Angehörigen beim Suizid helfen / Umfrage zu "Frau S. will sterben", 2.10., 21:45 Uhr im Ersten

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(ots) - Die Mehrheit der Deutschen steht der Suizidhilfe
durch Ärzte und Angehörige offen gegenüber. Nach einer Umfrage von
Infratest dimap im Auftrag des SWR antworteten 53 Prozent, dass sie
persönlich einem schwerstkranken Angehörigen mit der Beschaffung
eines zum Tode führenden Medikamentes helfen würden, sein Leben zu
beenden. 34 Prozent würden in einem solchen Fall nicht helfen, der
Rest enthielt sich bei dieser Frage.

Anlass für die Umfrage ist der Themenabend "Selbstbestimmtes
Sterben" im Ersten am Montag, 2. Oktober 2017. Im Anschluss an den
Spielfilm "Die letzte Reise" widmet sich die SWR-Dokumentation "Frau
S. will sterben" der Frage, wer Hilfe leisten darf, wenn
Schwerstkranke mit einem Suizid ihr Leiden verkürzen möchten. Dabei
werden die Auswirkungen des Strafgesetzes zur Sterbehilfe (§217 StGB)
betrachtet, das Ende 2015 im Bundestag beschlossen wurde. Dieses
Gesetz stellt unter Strafe, wenn zum Beispiel Ärzte "geschäftsmäßig"
Suizidhilfe leisten. "Geschäftsmäßig" bedeutet in diesem
Zusammenhang, dass Personen diese Hilfe wiederholt anbieten.
Angehörige nimmt das Gesetz ausdrücklich von der Strafbarkeit aus.

ARD-Dokumentation thematisiert Folgen des Gesetzes Die
ARD-Dokumentation zeigt am Beispiel der schwerstkranken Frau S.,
welche Folgen dieses Gesetz für Patienten und ihre Angehörigen hat.
Der Arzt ihres Vertrauens darf ihr den Sterbewunsch nicht mehr
ermöglichen, sie ist auf die Hilfe ihres Sohnes angewiesen.

Vor allem aufgrund dieser Auswirkungen für Patienten und
Angehörige hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile elf
Beschwerden gegen den §217 StGB zugelassen. Der ehemalige Vorsitzende
Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Thomas Fischer, zweifelt an der
Verfassungsmäßigkeit des neuen Strafrechtsparagraphen: Er erschwere
ärztliche Betreuung von Schwerstkranken am Lebensende, indem es die




Ärzte bedrohe: "Zumindest, dass es keine Ausnahmen gibt und zumindest
diese kompromisslose Härte, in der das Gesetz das durchzieht, halte
ich verfassungsmäßig nicht tragfähig", sagt Fischer im Interview. Er
sieht Grundrechte wie "Menschenwürde" (Art. 1) und "freie Entfaltung
der Persönlichkeit" (Art. 2) verletzt. Wann das
Bundesverfassungsgericht ein Urteil spricht, ist noch unklar. Sehr
wahrscheinlich ist aber, dass es vorher zu einer mündlichen Anhörung
kommt.

Der deutsche Palliativmediziner, Professor Gian Domenico Borasio,
der an der Universitätsklinikum Lausanne tätig ist, bewertet das
Gesetz in seiner Wirkung ebenfalls als problematisch: "Das ist aus
meiner persönlichen Sicht als Palliativmediziner ein sehr trauriges
Gesetz. Weil es gegen die Menschen geht. Es erhöht das
strafrechtliche Risiko für Ärzte, die Suizidhilfe leisten wollen.
Aber was noch viel schlimmer ist: Es verhindert das offene Gespräch
zwischen Arzt und Patient in solchen extremen Notlagen."

Die Initiatoren des Gesetzes von 2015 halten dagegen das Gesetz im
positiven Sinne für wirksam. Der Bundestagsabgeordnete Michael Brand
(CDU) hatte gemeinsam mit seiner Bundestagskollegin Kerstin Griese
(SPD) den fraktionsübergreifenden Antrag entworfen und in den
Bundestag eingebracht. Michael Brand im ARD-Film: "Das Gesetz wirkt
sehr zielgenau und präventiv. [...] Es gibt eine Ansteckungsgefahr
beim Suizid. Angebot schafft Nachfrage. Wir haben die klare Grenze
gezogen mit Absicht gegen den ärztlich assistierten Suizid."

Das Gesetz habe dazu geführt, dass Sterbehilfevereine in
Deutschland nicht mehr aktiv sind, meint Kerstin Griese: "Es hat auch
noch einmal die Grenzen klar gezogen, dass die geschäftsmäßige
Förderung des assistierten Suizids nicht erlaubt ist. Also Vereine,
die es einzig und alleine darauf abgesehen haben, Menschen zum Tod zu
bringen, in Deutschland nicht gewollt sind."

Insgesamt 57 Prozent der Befragten bewerten §217 StGB mit
"schlecht" bzw. "sehr schlecht" Dass Ärzte durch den neuen
Strafrechtsparagrafen keine Suizidhilfe mehr leisten können, wird von
der Mehrheit der Deutschen allerdings als negativ bewertet. Dies
ergibt sich aus der aktuellen Umfrage von Infratest dimap im Auftrag
des SWR. Auf die Frage "Wie finden Sie das Gesetz, das auch Ärzten
enge Grenzen setzt, die wiederholt Schwerstkranken beim Suizid helfen
wollen?" antworten 57 Prozent, dass sie das schlecht (34 Prozent)
bzw. sehr schlecht (23 Prozent) fänden.

Wer hilft am Lebensende? Sollen Patienten mit schwersten Leiden
nicht doch die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen dürfen beim
selbstbestimmten Ende? Der Film von Ulrich Neumann und Sebastian
Bösel "Frau S. will sterben" zeigt, dass diese Fragen immer noch
nicht beantwortet sind. Die Dokumentation im Ersten läuft im
Anschluss an den Spielfilm "Die letzte Reise" mit Christiane
Hörbiger, der sich ebenfalls mit dem Thema Sterbehilfe befasst.

Film vorab für akkreditierte Journalisten auf presseportal.SWR.de
und auf presse.daserste.de

Fotos über ARD-Foto.de.

Pressekontakt: Sibylle Schreckenberger, Tel.: 06131 929 32755,
Sibylle.Schreckenberger(at)SWR.de

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Datum: 29.09.2017 - 11:46 Uhr
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