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Keinen Kurzzeitpflegeplatz gefunden?

ID: 1534291

Ist kein Kurzzeitpflegeplatz frei, bleibt nur die Betreuung zuhause durch eine 24-Stunden-Pflegekraft

(firmenpresse) - Allerorten in Deutschland herrscht ein Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen. Die Nachfrage nach einer befristeten, stationären Unterbringung in Altenheimen ist hoch, jedoch werden flächendeckend Kurzzeitpflegeplätze mangels Kostendeckung von den Heimbetreibern abgebaut.

"Wir bieten als einziger Anbieter eine verlässliche Alternative zum Kurzzeitpflegeplatz", zeigt sich Werner Sperber, Geschäftsführer einer Personalvermittlungsagentur im tschechischen Pilsen überzeugt. "Unsere Betreuungskräfte kommen speziell für kurze Betreuungseinsätze von einer bis maximal vier Wochen zum Einsatz und kümmern sich zuhause im vertrauten Umfeld um die Pflege und auch die Haushaltsführung des Pflegebedürftigen - somit ist eine durchgehende Versorgung wie im Pflegeheim gewährleistet", so Werner Sperber weiter.

2.418 Euro Kostenerstattung auch bei der Betreuung in den eigenen vier Wänden

Wie bei der Kurzzeitpflege im Seniorenheim greift die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen auch bei einer häuslichen Betreuung finanziell unter die Arme. So ist im Rahmen der Verhinderungspflege eine Ersatzpflege im eigenen Heim bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich. Zudem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege (max. 806 ?) zusätzlich für die Verhinderungspflege (max. 1.612 ?) in Anspruch genommen werden. Der Maximalbetrag erhöht sich somit auf bis zu 2.418 ? pro Jahr für maximal 6 Kalenderwochen (42 Tage).
Zu beachten ist, dass eine Pflegevertretung erst beansprucht werden kann, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate (Vorpflegezeit) in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2.

Verhinderungspflege über eine Zeitraum von einer bis vier Wochen

Die 24-Stunden-Verhinderungspflege wird zu einem monatlichen Preis von 2.500 Euro angeboten. Weiter besteht noch die Möglichkeit einer Betreuung über einen Zeitraum von einer Woche (1.000 Euro), zwei Wochen (1.500 Euro) und drei Wochen (2.000 Euro). Mit diesen Beträgen sind alle Kosten, auch die Fahrtkosten, abgedeckt. Kost und Logis der Betreuungskraft werden wie üblich durch den Auftraggeber gestellt.




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Datum: 27.09.2017 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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