PresseKat - Straftat Steuerhinterziehung - Straffreiheit durch Selbstanzeige

Straftat Steuerhinterziehung - Straffreiheit durch Selbstanzeige

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Straftat Steuerhinterziehung - Straffreiheit durch Selbstanzeige

(firmenpresse) - Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Allerdings besteht nach wie vor die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen, um eine Verurteilung zu umgehen.



Wer Steuern hinterzieht, muss mit drastischen Strafen rechnen. Da dem Staat durch Steuerhiterziehung jedes Jahr hohe Summen durch die Lappen gehen, werden die Maßnahmen zum Kampf gegen Steuerhinterziehung kontinuierlich verschärft. Hohe Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen können auf die Betroffenen zukommen.



Wer dies vermeiden möchte, aber nach wie vor Schwarzgeld vor dem Fiskus verborgen hat, kann noch zum Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige greifen. Diese kann aber nur strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Ist die Steuerhinterziehung bereits aufgeflogen, kommt die Selbstanzeige zu spät. Ebenso wenig hilft es, wenn nur ein Teil der Steuerhinterziehung offengelegt wird. Wer eine Selbstanzeige stellt, muss gegenüber dem Finanzamt mit offenen Karten spielen und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch legen. Ist die Selbstanzeige fehlerhaft, kann sie nur noch, ähnlich wie ein Geständnis, strafmildernd wirken.



Laien, die eine Selbstanzeige selbst oder mit Hilfe von Musterformularen erstellen, scheitern oft an den hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Selbstanzeige stellt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn die komplexen Vorgänge sind nur schwer zu erfassen und damit sind in solchen Fällen Fehler in der Selbstanzeige fast schon vorprogrammiert. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Selbstanzeige scheitert und nach wie vor eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.



Wer das vermeiden möchte, kann sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Sie wissen, dass es für eine wirksame Selbstanzeige keine Lösung von der Stange gibt, sondern dass jeder Einzelfall genau beleuchtet und erfasst werden muss. Nur so kann eine Selbstanzeige erstellt werden, die alle nötigen Erfordernisse erfüllt. Außerdem können sie behilflich sein, die notwendigen Unterlagen von den Banken zu beschaffen. Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit dem Mandanten ist dafür unerlässlich.







Nur dann ist es möglich, die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei zu erstellen, sodass am Ende die Straffreiheit steht.



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Datum: 05.09.2017 - 09:05 Uhr
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