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"Wir müssen die weltanschauliche Schieflage in unserem Rechtssystem beheben!" / Das Institut für Weltanschauungsrecht setzt sich für die Neutralität des Staates ein

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(ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1965
festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat als "Heimstatt aller
Staatsbürger" zu "weltanschaulich-religiöser Neutralität"
verpflichtet. In der Praxis wird dieses Rechtsprinzip jedoch häufig
verletzt. Das "Institut für Weltanschauungsrecht" (ifw) will diesem
Missstand entgegenwirken.

Mit der heute erfolgten Freischaltung seiner Website hat das
"Institut für Weltanschauungsrecht" (ifw) seine Arbeit offiziell
aufgenommen. Ziel des Instituts ist die Stärkung des im Grundgesetz
verankerten Rechts auf "Weltanschauungsfreiheit". Dieses umfasst, wie
das ifw in seinem Leitbild darlegt, "nicht nur das Recht, sich zu
einer religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauung zu bekennen,
sondern auch die Freiheit, das eigene Leben nach diesen
weltanschaulichen Ãœberzeugungen zu gestalten, sofern dadurch keine
Rechte Dritter verletzt werden". Laut ifw "wird diese fundamentale
Freiheit der Bürgerinnen und Bürger auf vielen Rechtsgebieten in
illegitimer Weise beschnitten - und zwar von der Wiege bis zur Bahre,
ja sogar darüber hinaus, nämlich vom Embryonenschutz bis zur
Bestattungspflicht". Viele Rechtsnormen und staatliche Einrichtungen
seien trotz der entsprechenden Verpflichtung der Verfassung nicht
"weltanschaulich neutral" gehalten, sondern beruhten auf religiösen
Glaubensvorstellungen, die in der Bevölkerungsmehrheit keinen
Rückhalt mehr fänden.

Ein markantes Beispiel für die "weltanschauliche Schieflage im
Staat" sei das "paternalistische Sterbehilfeverhinderungsgesetz", das
2015 vom Deutschen Bundestag "gegen den Willen von achtzig Prozent
der Bürgerinnen und Bürger sowie gegen das Votum der deutschen
Strafrechtslehrer auf den Weg gebracht wurde", sagt der Philosoph und
Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael
Schmidt-Salomon, der an der Gründung des ifw aktiv beteiligt war.




Dank der Hilfe christlich-konservativer Politiker sei es den Kirchen
mit § 217 StGB gelungen, "de jure einen Teil der Deutungshoheit über
den Sterbeprozess wiederzugewinnen, den sie de facto längst verloren
hatten": "Sie instrumentalisierten das Parlament, um der Bevölkerung
eine religiös begründete Verhaltensnorm aufzuzwingen, die nur noch
von einer Minderheit akzeptiert wird."

Dabei sei das "Sterbehilfeverhinderungsgesetz" nur ein Beispiel
unter vielen: "Tatsächlich gibt es viele Gesetze und Verordnungen im
Straf- und Steuerrecht, im Medien-, Medizin- und Arbeitsrecht, in den
Landesverfassungen, Feiertagsgesetzen und Schulordnungen, die gegen
das Gebot der weltanschaulichen Neutralität verstoßen." Dieser
Zustand sei nicht länger hinnehmbar, meint Schmidt-Salomon: "Wir
müssen die weltanschauliche Schieflage in unserem Rechtssystem
beheben! Denn nur ein weltanschaulich neutraler Staat kann allen
Bürgerinnen und Bürgern Weltanschauungsfreiheit garantieren."

Diese Ãœberzeugung teilt die Verwaltungsjuristin Jacqueline
Neumann, die im ifw-Direktorium die wissenschaftliche Koordinierung
übernommen hat. Neumann erläutert, wie es zur Institutsgründung kam:
"Um der wachsenden Zahl von juristischen Anfragen gerecht zu werden,
wurde innerhalb der gbs bereits vor Jahren eine juristische Task
Force aus erfahrenen Rechtsanwälten und Rechtsexperten gebildet.
Derzeit begleiten wir ein Dutzend Verfahren sowohl auf nationaler wie
auch auf europäischer Ebene. Hieraus entwickelte sich die Idee, die
verschiedenen juristischen und rechtspolitischen Aktivitäten auf dem
Gebiet des Weltanschauungsrechts in einem eigenen Institut zu
bündeln. Letztlich wollen wir mithilfe des ifw dazu beitragen, dass
das Verfassungsprinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates
endlich die Bedeutung erhält, die ihm gebührt."

Das ifw-Direktorium kann auf prominente Unterstützung
zurückgreifen: So finden sich im Beirat gleich mehrere
Juraprofessoren, u.a. Reinhard Merkel, der auch Mitglied des
Deutschen Ethikrates ist, die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid
Matthäus-Maier, der Staatsminister a.D. im Bundeskanzleramt Rolf
Schwanitz und der langjährige HU-Vorsitzende und Mitherausgeber des
jährlichen "Grundrechte-Reports" Till Müller-Heidelberg.

Lesen Sie weiter unter:
https://weltanschauungsrecht.de/meldung/pm-ifw-gruendung



Pressekontakt:
Dr. Jacqueline Neumann (ifw): info(AT)weltanschauungsrecht.de

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Datum: 04.09.2017 - 11:02 Uhr
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