PresseKat - Zu wenig: Wie Vermieter Renovierungskosten von der Steuer absetzen können (FOTO)

Zu wenig: Wie Vermieter Renovierungskosten von der Steuer absetzen können (FOTO)

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(ots) -
Der Wohnraum in den deutschen Boom-Regionen ist knapp, die
Immobilienpreise steigen stetig und der Bau neuer Wohnungen ist oft
schwierig - zumindest in dicht besiedelten Städten und guten Lagen.
Viele Vermieter investieren deshalb in Bestandsimmobilien. Die sind
einerseits häufig stark renovierungsbedürftig, was zu hohen
Folgeinvestitionen führen kann. Andererseits dürfen die Vermieter in
den ersten drei Jahren aber nur Renovierungskosten in Höhe von
maximal 15 Prozent des Kaufpreises als Werbungskosten von der Steuer
absetzen. Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, die Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), liefert eine Beispielrechnung und
empfiehlt eine deutliche Erhöhung dieses absetzbaren Betrags.

Private Kleinvermieter spielen hierzulande eine bedeutende Rolle.
Das belegt auch die aktuelle Studie "Wirtschaftsfaktor Immobilien
2017", die unter anderem im Auftrag von Haus & Grund, dem
Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer,
erstellt wurde. Der Untersuchung zufolge verteilen sich die
"immobilienbezogenen Wirtschaftsaktivitäten" in Deutschland auf zirka
16 Millionen Selbstnutzer, über 815.000 Unternehmen und rund 3,9
Millionen private Vermieter. Viele der Letztgenannten investieren in
Bestandsimmobilien.

Ältere Immobilie: Oft niedriger Kaufpreis und hohe
Renovierungskosten

"Was viele Vermieter nicht ausreichend einkalkulieren: Je älter
ein Gebäude, desto mehr ist meist auch zu tun und umso höher liegen
die Renovierungskosten", so Jörg Strötzel, der Vorstandsvorsitzende
der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Eine klare Sprache sprechen
dabei die Richtwerte für die Sanierungskosten von Altbauten, die der
Verband Privater Bauherren (VPB) in jüngster Vergangenheit ermittelt
hat. So sollte man bei einem Bau aus der Nachkriegszeit




Sanierungskosten in Höhe von zirka 40 Prozent des Kaufpreises
veranschlagen. Selbst bei neueren Häusern, etwa zwischen 1980 und
1990 erbaut, werden häufig nochmal 20 Prozent des Kaufpreises für die
Modernisierung benötigt.

Nicht einkalkuliert sind dabei die Kosten für eine energetische
Gebäudesanierung. Die Bundesregierung stellt dafür zwar etliche
Fördermittel zur Verfügung, dennoch tragen Immobilienbesitzer in der
Regel viele Kosten für beispielsweise neue Heizsysteme, Hausdämmung
oder Solaranlagen. Und auch hier gilt: Je älter das Gebäude, umso
höher sind die Ausgaben.

Renovierungskosten: Maximal 15 Prozent des Kaufpreises als
Werbungskosten absetzen

"Das Problem gerade für Vermieter, die hohe Renovierungskosten für
ihre erworbene Immobilie finanzieren müssen: Lediglich Kosten in Höhe
von maximal 15 Prozent des Kaufpreises lassen sich in den ersten drei
Jahren als Werbungskosten absetzen", sagt der
VLH-Vorstandsvorsitzende. Entstehen für die Renovierung der Immobilie
höhere Ausgaben, fällt der Werbungskostenvorteil ganz weg. Der
Vermieter kann dann nur zwei Prozent der Renovierungskosten pro Jahr
abschreiben. Eine Beispielrechnung:

Ein Vermieter kauft ein Gebäude aus den 1970ern zum Preis von
150.000 Euro. Jetzt müssen Bäder und Fußböden modernisiert, Fenster
und Dach erneuert sowie die Fassade gedämmt werden. Kosten: 80.000
Euro. Damit belaufen sich die Renovierungskosten für den Vermieter
auf mehr als 15 Prozent des Kaufpreises. Deshalb kann er die 80.000
Euro einzig und allein über die Abschreibung geltend machen. Konkret
bedeutet das: Nur zwei Prozent der Renovierungskosten, nämlich 1.600
Euro, lassen sich jährlich abschreiben.

Lägen die Renovierungsausgaben bei maximal 22.500 Euro netto -
also 15 Prozent des Kaufpreises in Höhe von 150.000 Euro -, könnte
der Vermieter diese Renovierungskosten komplett als Werbungskosten
absetzen.

VLH: Situation für Vermieter sollte verbessert werden

"Private Vermieter spielen eine tragende Rolle sowohl für die
Bereitstellung von Wohnraum als auch für die energetische
Gebäudesanierung", so der VLH-Vorstandsvorsitzende Jörg Strötzel.
Deshalb sollte die steuerliche Situation für Arbeitnehmer und
Rentner, die sich ihre vermieteten Immobilien in der Regel hart
erarbeitet haben, deutlich verbessert werden: "Renovierungskosten in
Höhe von maximal 40 Prozent des Kaufpreises sollten als
Werbungskosten für Bestandsimmobilien abgesetzt werden können",
empfiehlt Strötzel.

Ãœber die VLH

Mit mehr als 900.000 Mitgliedern und bundesweit rund 3.000
Beratungsstellen ist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder
die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse(at)vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

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Datum: 19.07.2017 - 11:20 Uhr
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