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Klage gegen Kraftfahrtbundesamt erhoben / BUND fordert Verkaufsverbot für Diesel-Pkw, die gegen Euro-6-Grenzwerte verstoßen

ID: 1510489

(ots) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen
das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhoben. Erreicht werden soll ein
Verkaufsverbot für zu viel Stickoxid ausstoßende Diesel-Neuwagen.

Warum der Umweltverband jetzt vor Gericht zieht, erläuterte der
BUND-Vorsitzende Hubert Weiger: "Der skandalösen Untätigkeit von
Autoherstellern, zuständigen Behörden und Bundesverkehrsminister
Alexander Dobrindt muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden.
Diesel-Neuwagen, die den Emissionsgrenzwert von 80 Milligramm
Stickoxid pro Kilometer auf der Straße um ein Vielfaches
überschreiten, dürfen nicht mehr verkauft werden."

Ein vom BUND Anfang dieses Jahres beim Verwaltungsgericht
Schleswig gestellter Antrag auf einstweilige Verfügung war von diesem
abgelehnt worden. Die Umweltorganisation sieht jedoch weiter
dringenden Handlungsbedarf.

"Dobrindt hätte längst handeln müssen. Jeder neue Diesel-Pkw, der
beim Fahren auf der Straße gegen den Grenzwert verstößt, belastet die
Menschen zusätzlich mit gesundheitsgefährdenden Stickoxiden. Täglich
kommen rund 3500 solcher Dieselautos neu auf die Straßen. Unsere
Klage wird dem hoffentlich bald ein Ende bereiten", sagte der
BUND-Vorsitzende.

Die im April 2016 im Bericht der Untersuchungskommission
"Volkswagen" veröffentlichte KBA-Felduntersuchung habe nachgewiesen,
dass auch viele Euro-6-Diesel-Neuwagen im realen Fahrbetrieb den
Grenzwert für Stickoxide deutlich überschreiten. Unter den 26
Modellen, die in der Untersuchung des KBA den Grenzwert nicht
einhielten, waren Modelle von Audi, BMW, Dacia, Ford, Honda, Hyundai,
Jaguar, Land Rover, Mazda, Mercedes Benz, Opel, Peugeot, Porsche,
Renault, Suzuki, Volkswagen und Volvo.

Nach Auffassung des BUND hat das KBA nicht nur die Möglichkeit, im




Falle von Grenzwertüberschreitungen ein Verkaufsverbot für die
beanstandeten Pkw zu verhängen, es ist nach Artikel 10 Absatz 5 der
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar dazu verpflichtet. Komme die
Behörde dieser Handlungspflicht nicht nach, bedeutet dies nach
Ansicht des BUND die faktische Legalisierung rechtswidriger
Grenzwertüberschreitungen zu Lasten von Umwelt und menschlicher
Gesundheit.

Weiger: "Jetzt muss ein Gericht klären, ob die tatsächlichen
Schadstoffemissionen beim Fahren auf der Straße die auf Prüfständen
gemessenen Emissionen überschreiten dürfen. Die gesundheitsschädliche
Wirkung einer massiven Stickoxidbelastung der Atemluft wird nicht
gemindert, indem bei Diesel-Pkw das Einhalten von Grenzwerten nur auf
dem Prüfstand realisiert wird."

Hintergrundinformationen zu dem Antrag des BUND an das
Kraftfahrtbundesamt sowie zu der Klage finden Sie im Internet unter
https://www.bund.net/mobilitaet/schadstoffe/stickoxide



Pressekontakt:
Arne Fellermann, BUND-Verkehrsexperte:
E-Mail: arne.fellermann(at)bund.net
Tel. 030-27586-484, Mobil: 0176-81036672 bzw.

Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher:
Tel. 030-27586-425
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Datum: 13.07.2017 - 09:55 Uhr
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