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Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags in der Chemieindustrie für die Zeitarbeit / Harte Verhandlungen, dafür Planungssicherheit bis 2020

ID: 1504157

(ots) - In der Chemiebranche haben sich die Arbeitgeber der
Zeitarbeitsbranche, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft
Zeitarbeit (VGZ), zusammen mit dem Vorstand der Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) auf eine Anpassung des
Branchenzuschlagstarifvertrages für Überlassungen in die Chemische
Industrie verständigt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen
in der Arbeitnehmerüberlassung muss der bestehende
Branchenzuschlagstarifvertrag für Beschäftigte in der Chemiebranche
angepasst werden.

Die Sozialpartner haben sich auf folgende Inhalte geeinigt:

* Kernpunkte der Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags für
die Chemische Industrie (TV BZ Chemie) sind die Einführung einer
neuen 6. Branchenzuschlagsstufe nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat
für die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 5 sowie die erstmalige Einführung
von Branchenzuschlägen für die übrigen Entgeltgruppen EG 6 bis EG 9.
Der Branchenzuschlag auf das tarifliche Entgelt beträgt nach dem 15.
vollendeten Einsatzmonat:

- in den Entgeltgruppen 1 und 2: 67 %
- in den Entgeltgruppen 3, 4 und 5: 45 %

Für die Entgeltgruppen 1 und 2 wurde zudem vereinbart, dass sich
der Branchenzuschlag in der fünften Branchenzuschlagsstufe (nach dem
9. vollendeten Einsatzmonat) ab dem 1. Juli 2018 von derzeit 50 % auf
53 % erhöht.

* Für die Entgeltgruppen 6 bis 9, für die bislang keine
Branchenzuschläge galten, beträgt der Branchenzuschlag auf das
tarifliche Entgelt:

- nach 6 vollendeten Einsatzwochen: 4 %
- nach 3 vollendeten Einsatzmonaten: 6 %
- nach 5 vollendeten Einsatzmonaten: 8 %
- nach 7 vollendeten Einsatzmonaten: 16 %
- nach 9 vollendeten Einsatzmonaten: 20 %
- nach 15 vollendeten Einsatzmonaten: 24 %

* Die Tarifvertragsparteien haben festgelegt, dass mit der letzten




Stufe nach 15 Monaten in allen Entgeltgruppen ein gleichwertiges
tarifvertragliches Entgelt gemäß der Neufassung des seit 1. April
2017 in Kraft getretenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
erreicht wird. Diese letzte Stufe greift für alle Entgeltgruppen
erstmalig zum 1. Juli 2018.

* Wie beim Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und
Elektroindustrie (TV BZ ME) bleibt es bis zum 15. vollendeten
Einsatzmonat bei der bisherigen Deckelungsregelung, wonach der
Branchenzuschlag auf 90 % des laufenden regelmäßigen Stundenentgelts
eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenbetrieb gedeckelt werden
kann. Nach dem 15. Monat ist der Branchenzuschlag auf das
Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb
beschränkt.

* Für die Zuschlagsstufen der Entgeltgruppen 6 bis 9 gilt eine
Ãœbergangsregelung: Mitarbeiter dieser Entgeltgruppen erhalten bis zum
Ablauf des Jahres 2017 nach einer Einsatzdauer von 6 Wochen einen
Branchenzuschlag in Höhe von 1 %.

* Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag läuft vom 1. April 2017
bis zum 31. März 2020.

VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer, Vizepräsident des
Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), erklärt:
"Es ist erfreulich, dass nach dem Branchenzuschlagstarifabschluss mit
der IG Metall jetzt auch mit der zweiten großen Industriegewerkschaft
IG BCE ein Abschluss gelungen ist. Auch wenn wir mit der
Übergangsregelung für die Entgeltgruppen 6 bis 9 an unsere Grenzen
gegangen sind, haben wir ein ausgewogenes Ergebnis und aufgrund der
langen Laufzeit bis 2020 Planungssicherheit erzielt. Der Abschluss
ist ein erneuter Ausdruck der gut funktionierenden
Sozialpartnerschaft."

Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer,
stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes
Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), betont dazu: "Der zweite
erfolgreiche Tarifabschluss in so kurzer Zeit ist ein erneuter Beweis
der gut funktionierenden Sozialpartnerschaft in der
Zeitarbeitsbranche. Gemeinsam mit der IG BCE haben wir einen
Abschluss erzielt, der die besonderen Bedürfnisse der Chemiebranche
berücksichtigt. Die starren gesetzlichen Rahmen, die der Gesetzgeber
uns vorgegeben hat, konnten wir mit den Sozialpartnern wiederholt
bedarfsgerecht gestalten. Auch wenn uns der Tarifabschluss teuer zu
stehen kommt, begrüßen wir ausdrücklich den hohen Stellenwert der
Tarifautonomie in Deutschland, die es dringend zu schützen gilt."

Die VGZ:

Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden
Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der
VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ).



Pressekontakt:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP),
Ulrike Heine,
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Universitätsstr. 2-3a,
10117 Berlin,
Tel.: 030 / 20 60 98 - 30,
Mail: presse(at)personaldienstleister.de,
Website: www.personaldienstleister.de

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Datum: 27.06.2017 - 10:00 Uhr
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