PresseKat - Schweizer Bundesrat: Krankenkassen zahlen für komplementärmedizinische Leistungen unbefristet

Schweizer Bundesrat: Krankenkassen zahlen für komplementärmedizinische Leistungen unbefristet

ID: 1503099

„Leistungspflicht unter Wahrung der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit“

(firmenpresse) - Der Schweizer Bundesrat hat jetzt neue Verordnungsbestimmungen zur Kostenerstattung der Komplementärmedizin genehmigt. Danach werden komplementärmedizinische ärztliche Leistungen den anderen von der Schweizer obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten medizinischen Leistungen gleichgestellt und künftig unbefristet erstattet. Dies gilt ab 1. August 2017, so das Eidgenössische Departement des Innern (EDI). Es hatte 2013 das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragt, die Leistungspflicht für komplementärmedizinische Leistungen zu prüfen - „unter Wahrung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit“. 2009 wurde ein Verfassungsartikel zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin angenommen. Seit 2012 vergütet die OKP die Leistungen der anthroposophischen Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie. Diese Kostenübernahme war bis Ende 2017 befristet, da dem damaligen Gesundheitsminister 2011 der Nachweis fehlte, dass komplementärmedizinische Anwendungen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

Unter besonderen Voraussetzungen (Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz und ärztliche Erfahrung, Weiterbildung) sollen jetzt die benannten komplementärmedizinischen Methoden dem Vertrauensprinzip unterstellt und von der OKP gezahlt werden. Es werden nur Leistungen übernommen, die die Wirksamkeits-, Zweckmäßigkeit- und Wirtschaftlichkeitsvorgaben erfüllen. Wie bei anderen Fachrichtungen sollen nur bestimmte, umstrittene Leistungen geprüft werden.

Prof. Dr. András Szász, Begründer der Oncothermie, der lokal ausgerichteten Form der Hyperthermie sagt: „Es ist ein internationales Signal, wenn die oberste Schweizer Politik das Thema Komplementärmedizin ganz oben auf die Agenda setzt. Wenn die Pflicht-Krankversicherung nun unbefristet komplementärmedizinische Leistungen zahlt, zeigt das die offizielle Akzeptanz - und macht sie vielen Patienten zugänglich. Viele suchen zudem zusätzliche Wege der Behandlung von Krebs. Und in der Onkologie ist auch die Wärmetherapie co-medikativ einsetzbar“.





2017 hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit Hyperthermie-Behandlungen in Kombination mit Bestrahlung in den Leistungskatalog aufgenommen. Patienten können die Kosten für diese komplementärmedizinische Form der Krebstherapie über Krankenkassen abrechnen, sofern diese co-medikativ mit Radio-Onkologie erfolgt. Damit die Hyperthermie als Pflichtleistung bei ausgewählten Indikationen anerkannt und die Kosten übernommen werden, muss das Swiss Hyperthermia Network die vorgesehenen Behandlungen beurteilen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Oncotherm (Troisdorf) entwickelt, produziert und vertreibt seit 1988 Therapiesysteme auf Grundlage des selektiven Erwärmungsverfahrens der lokal regionalen Oncothermie. Das Unternehmen gründet auf der Forschung von Professor Dr. András Szász an der Eötvös Science University, Budapest. Die Elektrohyperthermie-Methode wurde zum Markenbegriff „Oncothermie“ und zu einer der führenden Hyperthermie-Behandlungsverfahren mit weltweit mehr als 200.000 Behandlungen in 32 Ländern und 400 Kliniken pro Jahr.



PresseKontakt / Agentur:

Oncotherm GmbH, Dr. Janina Leckler, Belgische Allee 9, 53842 Troisdorf +49 2241 3199223, leckler(at)oncotherm.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Schmerzhafte Enge in der Schulter - Bei Beschwerden schleunigst zum Arzt Studie: Mehrheit der Deutschen würde für Wahlfreiheit bei Medizinprodukten die Krankenkasse wechseln (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: PresseContor
Datum: 23.06.2017 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1503099
Anzahl Zeichen: 2786

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schweizer Bundesrat: Krankenkassen zahlen für komplementärmedizinische Leistungen unbefristet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Oncotherm GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Oncotherm GmbH