PresseKat - "Dürfen Eltern schulfrei geben?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

"Dürfen Eltern schulfrei geben?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

ID: 1502737

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

(firmenpresse) - Miriam K. aus Bottrop:

Wir wollen dieses Jahr nach Neuseeland fliegen. Der günstigste Flug startet zwei Tage vor Ferienbeginn. Kann ich meine Kinder an diesen zwei Tagen von der Schule abmelden - vielleicht mit einem der online erhältlichen Musterbriefe? Was kann passieren, wenn ich die Kinder einfach krankmelde?



Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):

Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Was ein wichtiger Grund ist, entscheidet die Schule. Anerkannt sind etwa bedeutende Familienfeiern, Beerdigungen oder Sportwettkämpfe. Die Verlängerung der Ferien - um zum Beispiel günstigere Flugtickets zu bekommen - ist in der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt. Mehr noch: Die Vorschriften mancher Bundesländer untersagen sogar ausdrücklich, Schüler aus diesem Grund zu beurlauben. Da hilft auch kein Musterbrief aus dem Internet. Eltern sollten sich daher rechtzeitig vor der Urlaubsplanung erkundigen, wie ihr Bundesland und die Schule ihrer Kinder dieses Thema handhabt. Die Kinder eigenmächtig nicht zur Schule zu schicken oder ihnen eine Entschuldigung wegen einer vorgeschobenen Krankheit zu schreiben, bedeutet, die Schulpflicht zu verletzen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 901







Weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.



Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.







Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ãœber den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
das(at)hartzkom.de
089 99846116
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Praktischer Helfer Gut für Kids: Starthilfe zur Einschulung - Tipps von moll für die Zeit vor dem Schulanfang
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.06.2017 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1502737
Anzahl Zeichen: 2196

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Familie & Kinder



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Dürfen Eltern schulfrei geben?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH