PresseKat - Vorsicht bei Kapitalanlageberatung für Immobilienkauf!

Vorsicht bei Kapitalanlageberatung für Immobilienkauf!

ID: 1498608

In seinem Buch „Geld verdienen mit Wohnimmobilien – Erfolg als privater Immobilieninvestor“ erklärt der Bestsellerautor und Finanzexperte Alexander Goldwein Kapitalanlagen in Wohnimmobilien. Wegen des großen Erfolges ist das bewährte Standardwerk bereits in 2. Auflage erschienen (Stand 2017). Goldwein ist Wirtschaftsjurist mit einer Spezialisierung im Immobilienrecht und selbst erfolgreicher Immobilieninvestor. Mehrere seiner praktischen Ratgeber zu Kapitalanlagen in Immobilien sind Beststeller Nr. 1 bei Amazon geworden.

(firmenpresse) - Derzeit hegen vielen Menschen in Deutschland die Absicht, Geld in Wohnimmobilien als Kapitalanlage zu investieren. Dabei erscheint es verlockend, sich in die Hände von Kapitalanlageberatern zu begeben, um sich mit den fachlichen Grundlagen möglichst nicht beschäftigen zu müssen. Leider bezahlen jedoch viele Kapitalanleger diesen vermeintlich bequemen Ausweg teuer. Denn Kapitalanlageberater verfolgen natürlich Eigeninteressen und können daher oftmals nicht so neutral beraten wie sie es vorgeben.

Die Neutralität und Objektivität des Anlageberaters ist insbesondere dann gefährdet, wenn er von dem Verkäufer der Immobilie eine gegenüber dem Käufer nicht offen gelegte Provision für den Verkauf erhält. Diese Provision kann durchaus 15 – 20% des Kaufpreises der Immobilie betragen. Für den Käufer verteuert sich damit der Immobilienkauf um diesen Prozentsatz. Wenn der Käufer nicht weiß, dass der Kapitalanlageberater eine Provision in dieser Größenordnung vom Verkäufer erhält, kann er den Interessenkonflikt des Beraters nicht erkennen.

Aus diesem Grund haben die Gerichte entschieden, dass sich der Anlageberater schadensersatzpflichtig macht, wenn er eine Provision in Höhe von mindestens 15% gegenüber dem Käufer nicht offen legt. In einer Entscheidung vom 23.06.2016 (Az III ZR 308/15) hat der Bundesgerichtshof noch einmal klargestellt, dass dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn ohne einen Verkaufsprospekt eine einzelne Eigentumswohnung durch den Anlageberater vermittelt wird. In dieser Entscheidung ist auch deutlich geworden, dass es für geschädigte Käufer sehr schwierig sein kann, eine vom Anlageberater verschwiegene Provision überhaupt zu beweisen und damit den Weg für einen Schadensersatzanspruch gegen den Anlageberater frei zu machen.

Es dürfte eine nicht unbedeutende Dunkelziffer von Fällen geben, in denen der Käufer nie erfährt, dass der Anlageberater eine sehr hohe Provision eingestrichen hat, die den Kaufpreis zu seinem Schaden erhöht hat. Durch solche Provisionen können erzielbare Renditen mit Wohnimmobilien signifikant sinken.




Darüber hinaus ist zu bedenken, dass keine Offenlegungspflicht bei Provisionen unterhalb von 15% besteht. In diesem Bereich ist der Anleger daher schutzlos gestellt, auch wenn er die nicht offen gelegte Provision beweisen kann.

Der einzige Schutz für Kapitalanleger in Immobilien besteht darin, eignes Know - How aufzubauen und sich selbst eine Meinung zu bilden. Das ist der beste Schutz vor Manipulation und Betrug durch Anlageberater und selbsternannte Immobilienexperten. Nur durch eigene Sachkenntnis kann sich ein Kapitalanleger in Immobilien gegen unsachliche und von Fremdinteressen eingefärbte Einflüsterungen immunisieren.

Das Buch „Geld verdienen mit Wohnimmobilien – Erfolg als privater Immobilieninvestor“ finden Sie bei Amazon unter dem folgenden Link: https://goo.gl/HtNN8C (Direkt anklickbar unterhalb dieses Artikels.) Weitere Informationen finden Sie auf der Autorenseite von Alexander Goldwein: www.alexander-goldwein.de

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Datum: 11.06.2017 - 20:08 Uhr
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Kategorie:

Bau & Immobilien


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.06.2017

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