PresseKat - Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Rauchmelder in einer Mietwohnung

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Rauchmelder in einer Mietwohnung

ID: 1497921

Wer ist fĂŒr die Installierung und Instandhaltung eines Rauchmelders zustĂ€ndig – Mieter oder Vermieter?

(firmenpresse) - Magdeburg, 08.06.2017. In dieser Woche beleuchtet Immobilienexperte Thomas Filor das Thema „Rauchmelder in einer Mietwohnung“ und klĂ€rt darĂŒber auf, in welcher Hinsicht der Vermieter beziehungsweise der Mieter des Objekts dafĂŒr Verantwortung trĂ€gt. „Zuallererst gilt: Um den Einbau des Rauchmelders hat sich der Vermieter zu kĂŒmmern. Kauft er allerdings die GerĂ€te, ist es völlig legitim, wenn er die Kosten prozentual auf die Betriebskosten umlegt, die der Mieter zu zahlen hat“, erklĂ€rt Thomas Filor. Dabei macht der Immobilienexperte aus Magdeburg auch explizit klar, dass Rauchmelder mittlerweile in allen BundeslĂ€ndern Pflicht fĂŒr Neubauten sind. Dies bestĂ€tigt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. „FĂŒr Bestandsimmobilien gilt das, Sachsen ausgenommen, außerdem. In den BundeslĂ€ndern Bayern, ThĂŒringen, Berlin und Brandenburg herrscht derzeit eine Übergangsphase, um nach und nach alle Immobilien auszustatten“, so Thomas Filor weiter. „Eingebaut werden Warnmelder idealerweise in Schlaf- und Kinderzimmern oder auch in langen Fluren“.

Wenn es unterdessen um die Wartungs- und Instandhaltungskosten geht, streiten sich beide Parteien oft. „Oft wissen sowohl Vermieter als auch Mieter nicht, wie man mit dieser Thematik zu verfahren hat“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „An der Tatsache, dass der Vermieter fĂŒr die Installation der Rauchwarnmelder zustĂ€ndig ist, Ă€ndert sich nichts. Kauft er die GerĂ€te, kann er bis zu elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufrechnen. Es verhĂ€lt sich aber anders, wenn sich der Vermieter fĂŒr gemietete oder geleaste GerĂ€te entscheidet. Dies darf nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden“, erklĂ€rt Immobilienexperte Thomas Filor. Abschließend sagt der Immobilienexperte aus Magdeburg: „FĂŒr die Wartungskosten muss eine separate Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter getroffen werden. Diese Kosten können nĂ€mlich auch nicht ohne weiteres auf die Betriebskosten umgelegt werden“.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tĂ€tig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden mĂŒssen.



PresseKontakt / Agentur:

Thomas Filor
LennĂ©straße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/



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Bereitgestellt von Benutzer: FilorEmissionshaus
Datum: 08.06.2017 - 14:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.06.2017

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