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"Einbruch durch gekipptes Badezimmerfenster: Zahlt die Hausratversicherung?" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

ID: 1497823

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

(firmenpresse) - Steffen A. aus Hildesheim:

Leider vergesse ich manchmal, das gekippte Badezimmerfenster zu schließen, bevor ich das Haus verlasse. Wenn während meiner Abwesenheit eingebrochen wird, zahlt dann meine Hausratversicherung?



Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:

Grundsätzlich schützt eine Hausratversicherung alle Verbrauchs- und Gebrauchsgüter sowie Wertgegenstände, die sich in einem Haushalt befinden, unter anderem im Falle eines Einbruchdiebstahls. Ein Einbruch liegt vor, wenn sich jemand mithilfe von Gewalt Zutritt zu einem verschlossenen Raum verschafft. Ein voller Schadenersatz setzt aber voraus, dass der Versicherte seiner gebotenen Sorgfaltspflicht nachkommt. Können Diebe durch ein gekipptes Badezimmerfenster in die leere Wohnung einsteigen, ist das ein grob fahrlässiges Verhalten des Geschädigten. Der Versicherer kann dann ganz oder teilweise leistungsfrei sein, muss das grob fahrlässige Handeln jedoch beweisen. Entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls. Einige Versicherer bieten aber auch einen zusätzlichen Schutz an, der Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einschließt.

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Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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Datum: 08.06.2017 - 12:00 Uhr
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Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
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