PresseKat - IHK Saarland informiertüber GEMA-Zahlungspflicht

IHK Saarland informiertüber GEMA-Zahlungspflicht

ID: 1491600

(PresseBox) - Der Sommer steht vor der Tür, die Saison der Freiluftveranstaltungen beginnt. Da bei solchen Events zumeist öffentlich Musik gespielt wird, entstehen Zahlungspflichten gegenüber der  GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die sich je nach Veranstaltungsart deutlich unterscheiden. Veranstalter von Firmenevents, Stadtfesten oder Konzerten können sich jetzt mit einem Infoblatt über bestehende Zahlungspflichten informieren, das als Service-Angebot der IHK unter www.saarland.ihk.de (Kennzahl 43) abrufbar ist. Weitere Informationen sowie Antragsformulare zu den verschiedenen Veranstaltungstypen finden sich auch auf der Homepage der GEMA (www.gema.de).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  JSR-Wochenrückblick KW 20-2017 Ermittlungen gegen?OneCoin? ? Was Anleger jetzt beachten müssen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 22.05.2017 - 11:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1491600
Anzahl Zeichen: 976

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Saarbrücken



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"IHK Saarland informiertüber GEMA-Zahlungspflicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

IHK Saarland ehrt 104 Landesbeste in Aus- und Weiterbildung ...

Bei ihrer diesjährigen Bestenfeier am 7. November im Saarbrücker E- Werk hat die IHK Saarland 104 Teilnehmer der IHK-Abschlussprüfungen als ?Landesbeste? ausgezeichnet. Gemeinsam mit Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und ...

Ladenöffnungszeiten am 1. Advent und Heiligabend ...

Die Vorweihnachtszeit ist für den Handel die umsatzstärkste Zeit. Viele Kunden nutzen insbesondere die Wochenenden, um sich mit Geschenken und Lebensmitteln einzudecken. Prinzipiell dürfen im Saarland Ladengeschäfte an jährlich höchstens vier S ...

Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes