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Pressemitteilung: Fuhrparkrecht aktuell – mit der neuen Rechtsprechung des BGH

ID: 1491147

Dass Fuhrparkmanager und Geschäftsführer für Unfälle bei betrieblich genutzten Fahrzeuge haften können, ist inzwischen eine Binsenwahrheit. Auch Unwissenheit schützt hier nicht, denn vielen Fuhrparkleitern ist der Umfang ihrer Haftung gar nicht mehr bekannt.

(firmenpresse) - Zwar haben viele Flottenchefs inzwischen die Verantwortung und damit Haftung auf die jeweiligen Fahrer vertraglich delegiert. Sie haben sich über regelmäßige Führerscheinkontrollen informiert und halten die von den Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen Unterweisungen stets ein.

Doch leider ist der Wissensstand von vorgestern in unserer schnelllebigen Zeit häufig schon wieder überholt. Neue gesetzliche Vorschriften, aktuelle Urteile der Gerichte und zahllose Verwaltungsanweisungen der Berufsgenossenschaften – Stichwort UVV – müssen stets aktuell beachtet werden. Die Berücksichtigung neuer und aktueller Entwicklungen im Fuhrparkrecht ist für alle Fuhrparkverantwortlichen unverzichtbar.

Der im 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs für Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten zuständige Richter RiBGH Jürgen Cierniak wird am 26. Juni 2017 in Hamburg im Rahmen eines Intensivseminars über aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berichten. Diese beeinflussen stets - wenn auch häufig mit zeitlichen Nachlauf – die Rechtsprechung aller zuständigen Gerichte in Deutschland. Erfahren Sie in dieser Veranstaltung, welche Konsequenzen der Verzicht auf die regelmäßige Führerscheinkontrolle auch für den Halter des Fahrzeugs haben kann. Oder diskutieren Sie mit RiBGH Cierniak über die möglichen und vom Bundesgerichtshof gebilligten Zwangsmaßnahmen zur Feststellung des Fahrers eines Firmenfahrzeugs.

Darüber hinaus wird Fachanwalt für Verkehrsrecht RA Achim H. Feiertag aus der aktuellen Unternehmenspraxis über die wichtigsten Auswirkungen der neuen Punktereform auf Fuhrparkchefs und u.a. über unternehmerische Pflichten in den Bereichen Unfallverhütung und Ladungssicherung informieren.

Nähere Informationen, das genaue Veranstaltungsprogramm und Anmeldemöglichkeiten für diese Veranstaltung in Hamburg erhalten Sie unter www.sdl-akademie.de oder telefonisch unter 06326 9658999.



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Die SDL Akademie ist ihr Partner für die erfolgreiche Durchführung von Seminaren, Tagungen und Kongressen zu den Themenbereichen betriebliche Altersversorgung (bAV) und Rentenrecht. Auf beiden Gebieten verfügen wir über eine hohe Expertise. Bei uns finden Sie ein umfassendes und stets aktuelles Fortbildungsangebot, das stetig an Ihren Bedürfnissen orientiert ausgerichtet und erweitert wird. Unser Seminarangebot wird traditionell ergänzt durch Veranstaltungen zum Fuhrparkmanagement.

Unsere Seminare bieten wir deutschlandweit an mehr als 20 Seminarorten an.

Viele Themen können wir auch als Inhouse-Veranstaltungen durchführen – sprechen Sie uns gerne an.

Zu unserer Bildungsgruppe gehören u.a. die Akademie für innovatives Ausbildungsmanagement, die cab-akademie sowie die auf Facility-Management spezialisierte Fachakademie CompendiumPlus.



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Datum: 16.05.2017 - 10:37 Uhr
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Freigabedatum: 16.05.2017

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