PresseKat - Deutsche Börse Commodities: Deutsche Börse Commodities prüft rechtliche Schritte gegen neuen Anwe

Deutsche Börse Commodities: Deutsche Börse Commodities prüft rechtliche Schritte gegen neuen Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer

ID: 148913

Deutsche Börse Commodities: Deutsche Börse Commodities prüft rechtliche Schritte gegen neuen Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer

(pressrelations) - >
Deutsche Börse Commodities prüft rechtliche Schritte gegen neuen Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer BMF will Xetra-Gold der Abgeltungsteuer unterwerfen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Dezember 2009 einen neuen Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer veröffentlicht. Darin regelt das BMF auch die steuerliche Behandlung von Einnahmen, die Anleger mit Wertpapieren erzielen, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff physisch gedeckt sind.

Für in Deutschland ansässige Privatanleger, die in den verbrieften und mit physischem Gold gedeckten Lieferanspruch Xetra-Gold (ISIN: DE000A0S9GB0) investieren, hat dieser Anwendungserlass die folgenden steuerlichen
Konsequenzen:

Erzielt der Anleger bei Einlösung seines verbrieften Lieferanspruchs Xetra-Gold einen Gewinn, so unterliegt dieser Gewinn der Abgeltungsteuer. Das bei Einlösung gelieferte physische Gold gilt folglich als zu diesem Zeitpunkt angeschafft. Der Gewinn aus einer späteren Veräußerung dieses Goldes unterliegt grundsätzlich der tariflichen Einkommensteuer, wenn die Veräußerung des physischen Goldes innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als einem Jahr nach Anschaffung erfolgt.

Ebenfalls der Abgeltungsteuer unterliegt ein Gewinn, den der Anleger aus der Veräußerung seines verbrieften Lieferanspruchs Xetra-Gold erzielt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn dieser bis zum 31. Dezember 2008 erworben wurde und

entweder der Veräußerungserlös bis zum 30. Juni 2009 zugeflossen ist oder die Veräußerung/Einlösung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung erfolgte.

Die Finanzverwaltung geht in ihrem Anwendungserlass davon aus, dass es sich bei dem verbrieften Lieferanspruch Xetra-Gold um eine der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalforderung handelt. Demgegenüber handelt es sich nach Auffassung der Emittentin bei Xetra-Gold nicht um eine Kapitalforderung, sondern um einen verbrieften Lieferanspruch. Der Kauf und Verkauf des durch





Gold physisch gedeckten Lieferanspruchs Xetra-Gold ist daher steuerlich gleich zu behandeln, wie ein Kauf und Verkauf von physischem Gold in Form von Münzen oder Barren im Direktvertrieb. Die Deutsche Börse Commodities GmbH prüft daher zurzeit rechtliche Schritte gegen diesen Anwendungserlass.

Ãœber Xetra-Gold
Die Schuldverschreibung Xetra-Gold kombiniert die Vorteile des Besitzes von

physischem Gold mit der Transparenz und den niedrigen Kosten im börslichen Wertpapierhandel. Jede Teilschuldverschreibung verbrieft die Option auf Lieferung von einem Gramm Gold und kann über die Xetra-Handelsplattform fortlaufend gekauft oder veräußert werden. Clearstream Banking Frankfurt (CBF), einer Tochtergesellschaft der Deutschen Börse, verwahrt das Gold in ihrem Tresor. Der Industriepartner Umicore AG Co. KG liefert, kontrolliert und bearbeitet das physische Gold. Die sichere Verwahrung der Goldbestände bei Clearstream ist an hohe Sicherheitsstandards gebunden und erspart dem Anleger die Transport- und Lagerkosten für das Gold in physischer Form. Falls erwünscht, erhält der Privatanleger durch seine Bank den Basiswert Gold in physischer Form. Von den rund 140 an der Deutschen Börse handelbaren Rohstoffen ist Xetra-Gold das mit Abstand am meisten gehandelte Wertpapier.

Über die Deutsche Börse Commodities GmbH Die Deutsche Börse Commodities GmbH ist ein im November 2007 gegründetes Gemeinschaftsunternehmen der Deutsche Börse AG zusammen mit ihren Partnern Bankhaus Metzler, Bank Vontobel, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, DZ Bank AG und Umicore AG Co. KG. Die Emittentin Deutsche Börse Commodities GmbH mit

Sitz in Frankfurt ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Börse, sowie der Bankenpartner Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, DZ Bank AG, B. Metzler seel. Sohn Co. KGaA, und der Schweizer Bank Vontobel. Beteiligt an der Emittentin ist ferner Umicore AG Co. KG, eine Konzerntochter der Umicore s.a., die weltweit mehrere Goldraffinerien betreibt und Goldbarren herstellt.
Die Partner bündeln ihre Börsen-, Finanzmarkt-, Abwicklungs-, Verwahrungs- und Logistikkompetenz und bieten am Finanzplatz Frankfurt einen effizienten und

transparenten Markt für den Handel von Gold im europäischen Raum. Mit nur einem Produkt ist die Deutsche Börse Commodities GmbH führende Emittentin im Bereich der börsengehandelten Rohstoffzertifikate.

Xetra® ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG.


Ansprechpartner und weitere Informationen der Gruppe Deutsche Börse finden Sie unter http://deutsche-boerse.com/presse
Für Fragen, kontaktieren Sie uns:
Tel: +49 (0)69-211-11500
Mailto:Media-Relations(at)deutsche-boerse.com.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Deutsche Vermögensberatung (DVAG): Milliardengeschenk für Steuerzahler Erhält ehemalige GM-Finanzsparte weitere Staatshilfe?
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 30.12.2009 - 11:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 148913
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutsche Börse Commodities: Deutsche Börse Commodities prüft rechtliche Schritte gegen neuen Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Börse AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Börse AG