PresseKat - OLG Saarbrücken: Leistungspflicht der Lebensversicherung auch bei Tötung der Versicherten durch Ve

OLG Saarbrücken: Leistungspflicht der Lebensversicherung auch bei Tötung der Versicherten durch Versicherungsnehmer

ID: 1483910

Die Lebensversicherung ist auch dann leistungspflichtig, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherte tötet, aber keine Schuldfähigkeit besteht.

(firmenpresse) - Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 28. Oktober 2016, Az. 5 U 31/16, festgestellt, dass die Lebensversicherung auch dann leistungspflichtig ist, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherte tötet, aber keine Schuldfähigkeit besteht. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Lebensversicherung Leistungen aus dem Lebensversicherungsvertrag abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte die Versicherte unstreitig durch Erwürgen getötet hatte. Eine Leistungspflicht bestehe daher gemäß § 161 VVG nicht.

Das Landgericht schloss sich dieser Rechtsansicht nicht an und verurteilte die Lebensversicherung. Gegen das Urteil legte die Lebensversicherung Berufung ein. Das Saarländische Oberlandesgericht bestätigte gleichwohl das Urteil und verurteilte ebenfalls die Lebensversicherung. Entscheidend sei, dass der Täter bei Ausübung der Tat schuldunfähig gewesen sei. Daher habe er zwar die Versicherte unstreitig getötet, aber im rechtlichen Sinn eben nicht vorsätzlich und schuldhaft. Daher finde die Norm des § 161 VVG, die einen Missbrauch verhindern wolle, keine Anwendung.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Selbst in einem solchen Fall, bei dem die Entscheidung nicht unbedingt mit dem gesunden Menschenverstand in Einklang zu bringen ist, wird deutlich, dass die Versicherungsnehmer nicht stets darlegungs- und beweispflichtig sind. Haben diese nämlich dargelegt, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, muss der Versicherer darlegen und beweisen, warum sie nicht eintrittspflichtig sein soll. Vorliegend konnte die Versicherung nicht beweisen, dass der Täter nicht schuldunfähig war.“





Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!



Leseranfragen:

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Fax 089.999 533 459
Mail info(at)lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Fax 089.999 533 459
Mail info(at)lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Signa 05/ HGA Luxemburg: Anleger in Sorge Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG
Bereitgestellt von Benutzer: lundp
Datum: 26.04.2017 - 11:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1483910
Anzahl Zeichen: 2453

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (privat)


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Saarbrücken: Leistungspflicht der Lebensversicherung auch bei Tötung der Versicherten durch Versicherungsnehmer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Insolvenzantrag der EN Storage GmbH ...

Ende Februar wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Sachen EN Storage GmbH ermittelt. Es bestehe der Anfangsverdacht des Betrugs. Nach Medienberichten soll es dabei um falsche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesell ...

Alle Meldungen von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft