PresseKat - HCI Shipping Select Fonds aktuell: AKH-H erstreitet obsiegendes Urteil gegen UniCredit Bank AG

HCI Shipping Select Fonds aktuell: AKH-H erstreitet obsiegendes Urteil gegen UniCredit Bank AG

ID: 1480379

In einem seitens der Esslinger Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann für einen Anleger des geschlossenen Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII GmbH & Co. KG erstrittenen Urteil vom 29.04.2016 hat das Landgericht München die UniCredit Bank AG (vormals Hypo Vereinsbank) zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt.

(firmenpresse) - In einem seitens der Esslinger Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann für einen Anleger des geschlossenen Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII GmbH & Co. KG erstrittenen Urteil vom 29.04.2016 hat das Landgericht München die UniCredit Bank AG (vormals HypoVereinsbank) zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt.
Der Hintergrund:
2006 erwarb der Kläger von der beklagten UniCredit Bank AG eine Beteiligung an dem geschlossenen Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII GmbH & Co. KG. Für die Empfehlung der streitgegenständlichen Beteiligung erhielt die beklagte Bank eine umsatzabhängige Provision in Höhe von mindestens 12 %, ohne dass der Kläger hierüber in Kenntnis gesetzt wurde.
LG München: Unterbliebene Aufklärung über Kick-back berechtigt zum Schadensersatz
Das Gericht stützt das Urteil auf eine unterbliebene Aufklärung über Provisionen in der Form von Rückvergütungen (Kick-back). Aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Beratungsvertrag oblag der Bank die Pflicht, ihren Kunden über den Umstand und die genaue Höhe der erhaltenen Provisionen aufzuklären – so das Gericht weiter.
In dessen Entscheidungsgründen sah es das Gericht nach durchgeführter Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Kläger im Beratungsgespräch nicht darüber aufgeklärt worden sei, dass die beklagte Bank neben dem Agio in Höhe von 5 % noch weitere Provisionen erhalten habe. Letztlich habe die beklagte Bank nach Ansicht des Gerichts nicht den ihr obliegenden Gegenbeweis erbringen können, dass der Kläger die Beteiligung auch bei gehöriger Aufklärung über die Rückvergütungen erworben hätte.
Der Kläger – so das Gericht weiter – habe infolge der nicht erfolgten Offenlegung der geflossenen Rückvergütungen nicht das besondere Interesse der Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage erkennen können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen und reiht sich in eine Vielzahl seitens der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittener Urteile wegen unterbliebener Aufklärung über Kick-back ein. Es setzt des Weiteren die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf die Aufklärungspflicht der Bank bzgl. Provisionen (Kick-back) konsequent fort und um.




Neue Chancen für geschädigte HCI Shipping Select Anleger
Das seitens der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittene Urteil eröffnet insbesondere geschädigten HCI Shipping Select Anleger, die über eine Bank gezeichnet haben, neue Chancen, mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatzansprüche wegen Beratungsverschulden durchzusetzen. Recherchen unserer bereits in 13 diversen HCI Shipping Select Fonds Geschädigtengemeinschaften initiierten und dort mehrere hundert Anleger vertretenen Kanzlei zufolge war insbesondere die UniCredit Bank AG überproportional häufig in den Vertrieb geschlossener HCI Shipping Select Fonds eingebunden.

Was können betroffene HCI Shipping Select Anleger jetzt tun?
Betroffene HCI Shipping Select Anleger sollten unbedingt deren in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Vor dem Hintergrund der hier genau 10 Jahre nach Zeichnung zu laufenden beginnenden absoluten (= kenntnisunabhängigen) Verjährungsfrist sollten betroffene Anleger ein Vorgehen schnellstmöglich in Erwägung ziehen.

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Datum: 15.04.2017 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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