PresseKat - Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante

Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante

ID: 1466675

Für jeden Pkw-Unfall auf der Fahrtstrecke zum Arbeitgeber und zurück ist das Polizeiprotokoll ein sicherer Nachweis. Für die Steuererklärung: Unfallschäden müssen stets zeitnah geltend gemacht werden.

(firmenpresse) - Interessant für sämtliche Arbeitnehmer ist die Information, dass die Kosten bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zum oder vom Arbeitgeber nach Hause als Werbungskosten abgesetzt werden können. Als Kosten zählt der durch den Unfall entstandene Aufwand, soweit er nicht durch den Arbeitgeber, den Unfallgegner oder durch die eigene Versicherung beglichen wurde. Aufwendungen für die Beseitigung des Schadens an anderen Gegenständen wie beispielsweise Gepäck werden berücksichtigt. Ebenso Kosten für den Abschleppdienst und für einen Mietwagen während der Fahrzeugreparatur in der Werkstatt. Im Fall eines Totalschadens gehört der Restwert des eigenen Autos vor dem Unfall minus des Schrotterlöses zu den Aufwendungen. Entsprechendes gilt, wenn das parkende Auto beschädigt wird. Wenn der Schaden während der Dienstzeit passiert und keine Versicherung den Schaden reguliert, lassen sich die Aufwendungen dafür absetzen.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig unterstützt seine Mandanten bei der steuerlichen Abwicklung eines Unfallschadens.

Ergänzende Regelungen

Der Steuerzahler, der die Kosten eines Autounfallschadens beim Finanzamt geltend macht, ist verpflichtet, zeitnah Belege zu sammeln. Den Nachweis für eine beruflich bedingte Fahrt stellt der Arbeitgeber mit einer anschließenden Arbeitsbestätigung oder einer Bestätigung über die verspätete Arbeitsaufnahme wegen eines Unfalls. Bei einer doppelten Haushaltsführung können gegebenenfalls die Kosten für einen Autounfall abgesetzt werden, wenn der Fahrer sich nicht selbst auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz befunden hat. Das gilt beispielsweise für Familienheim- oder Familienrückfahrten. Fährt eine Ehefrau ihren Ehegatten zum Hauptbahnhof, rechnet ein Unfall auf der Rückfahrt mit zu den steuerlich absetzbaren Werbungskosten.

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig steht seinen Mandanten in Mannheim gerne bei Rückfragen zur Absetzung von Unfallkosten beratend zur Seite.




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

O4 5, 68161 Mannheim



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Sind Unternehmer generell verantwortungslos? Motivationsseminar: Eine begehrte Spitzenkraft sein und bleiben
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 13.03.2017 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1466675
Anzahl Zeichen: 2190

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:

Mannheim


Telefon: 0621 10069

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge? ...

Die Vorzeichen hat die Bundesregierung richtig eingestellt: Jeder möchte ein Auto, das weniger Emissionen freisetzt und die Umwelt nicht belastet. Sämtliche Komponenten im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut bedürfen der Zustimmung. Das ...

Auswertung mit Nutzen für den Betrieb ...

Als wichtiges Planungs- und Steuerinstrumentarium hat sich die betriebswirtschaftliche Auswertung für die künftige Unternehmensentwicklung etabliert. Da sie sehr übersichtlich und aussagekräftig ist, eignet sie sich optional für den Einsatz in U ...

Alle Meldungen von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig