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WKZ Wohnkompetenzzentren: BGH bestätigt Kündigungspraxis bei Bausparverträgen

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Viele Bausparer dürften betroffen sein

(firmenpresse) - Ludwigsburg, 09.03.2017. „Veröffentlichten Zahlen zufolge, dürften in Deutschland bereits 260.000 sogenannter Altverträge von Bausparkassen gekündigt worden sein. Nach dem aktuellen Urteil des höchsten Zivilgerichts hierzulande, dem Bundesgerichtshof, könnte nun noch eine Welle weiterer Kündigungen folgen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.
Das Urteil des BGH war vor wenigen Tagen aufgrund der Klagen zweier Wüstenrot-Kundinnen getroffen worden (Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16). Die Richter betonten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen aus einem aus dem Paragrafen 489 BGB abgeleiteten Sonderkündigungsrecht. Wüstenrot dürfe kündigen, da die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif waren, aber nicht für eine Baufinanzierung abgerufen wurden. Dies widerspräche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so die Richter. Sie hoben damit die Urteile auf, die das OLG Stuttgart zuvor getroffen hatte.

„Das Urteil dürfte den Bausparkassen Einsparungen in Millionenhöhe bringen“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Tatsächlich halten viele Sparer in Anbetracht niedriger Kapitalmarktzinsen angesparte Bausparverträge schon alleine deshalb, weil diese Zinsen von drei bis vier Prozent bringen. Da auch die Bausparkassen derartige Verzinsungen nicht mehr erwirtschaften können, gehen ihnen solche Forderungen natürlich an die Substanz. Der Verband der Bausparkasse reagierte daher erleichtert auf dieses Urteil. Ein Sprecher betonte, es sei „eine gute Nachricht für die Bauspargemeinschaft als Ganzes, die weiterhin auf die Stabilität dieses Systems vertrauen könne.“ Dem widersprach Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Der Bundesgerichtshof hat heute den Grundsatz der Vertragstreue schwer erschüttert – die Verbraucher können sich jetzt offensichtlich nicht mehr darauf verlassen, dass die Verträge einzuhalten sind“, sagte er im Anschluss an das Urteil. Die Verbraucherzentralen hatten in der Vergangenheit die Kündigungspraxis der Bausparkassen immer wieder gerügt und waren auch rechtlich dagegen vorgegangen.





Für Jens Meier, den Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren, sind die Urteile ebenfalls fadenscheinig: „In der Vergangenheit wurden Bausparverträge auch immer mit dem Argument verkauft, dass sie sich im Zweifel auch als alternative Sparbücher anbieten“, meint er. Zumeist sei es dabei nur darum gegangen, staatliche Förderungen einzustreichen. Die Bausparsummen wären in der Regel dabei viel zu gering ausgefallen, um sie tatsächlich sinnvoll fürs Bauen nutzen zu können. Diesem Problem stellen sich die Experten der WKZ Wohnkompetenzzentren daher seit Jahren und bieten mit dem WohnSparVertrag eine Alternative zum Bausparvertrag an. Die wählbaren Tarife zielen darauf ab, mit überschaubarem Eigenkapitaleinsatz und voller Flexibilität kreditfreies Wohneigentum im Rahmen eines Sparproduktes sicher und bezahlbar erreichen zu können. Auch können staatliche Förderungen genutzt werden. „Es ist uns wichtig, dass der WohnSparVertrag beim Sparer auch tatsächlich dazu führt, in absehbarer Zeit ein eigenes Zuhause zu ermöglichen“, so Meier. Auch für Immobiliensuchende mit größerem Eigenkapital bieten die WKZ Wohnkompetenzzentren dabei sinnvolle Lösungswege an.





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Datum: 09.03.2017 - 11:38 Uhr
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Freigabedatum: 09.03.2017

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