PresseKat - "Unfall beim Frühjahrsputz" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

"Unfall beim Frühjahrsputz" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

ID: 1462632

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

(firmenpresse) - Nicole U. aus Geretsried:

Demnächst steht bei uns der Frühjahrsputz an. Wenn ich beim Gardinenaufhängen auf eine Leiter steige, ist das manchmal etwas wackelig. Zahlt bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung?



Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO:

Wer sich bei der Arbeit im eigenen Haushalt verletzt, kann nicht mit einer Zahlung der gesetzlichen Unfallversicherung rechnen. Denn sie deckt nur Unfälle während der Ausübung des Berufs, auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle sowie Berufskrankheiten ab. Wer Unfallgefahren außerhalb des Berufslebens absichern möchte, braucht eine private Unfallversicherung. Je nach Anbieter können sich Verbraucher die gewünschten Leistungen individuell zusammenstellen, zum Beispiel Invaliditätsleistungen als Kapital- oder Rentenzahlung, Krankenhaustagegeld oder Assistance-Leistungen während der Genesung. Wer dann von der Leiter fällt oder auf dem frisch gewischten Fußboden ausrutscht, also im versicherungstechnischen Sinne einen Unfall hat, dem kommt die Versicherung zu Hilfe.

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Ãœber die ERGO Versicherung
Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.de



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Datum: 02.03.2017 - 13:00 Uhr
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