PresseKat - DDR. Rakhat ALIYEV -Übergutachten zur endgültigen Feststellung der Todesursache nunmehr unausweich

DDR. Rakhat ALIYEV -Übergutachten zur endgültigen Feststellung der Todesursache nunmehr unausweichlich

ID: 1460694

(ots) - Vor exakt 2 Jahren (24.02.2015) ist DDr. Rakhat
Aliyev tot in seiner Zelle in der Justizanstalt Wien Josefstadt
aufgefunden worden, wobei die Todesursache bislang nicht aufgeklärt
werden konnte. Der Rechtsanwaltskanzlei AINEDTER&AINEDTER liegt
aktuell die Stellungnahme vom Gerichtsmediziner Prof. Bernd Brinkmann
aus Deutschland vom 24.02.2017 vor, dessen Inhalt die Ausführungen
aus der Schweiz von letzter Woche schon in seinen rechtsmedizinischen
Grundsätzen konterkariert und Prof. Hausmann letztlich jede
gerichtsmedizinische Kompetenz abspricht. Prof. Brinkmann vermutet
sogar aufgrund auffallend unrichtiger Aussagen von Prof. Hausmann ein
vorsätzlich falsches Gutachten, das für die Staatsanwaltschaft Wien
erstattet wurde.

Das vernichtende Urteil zu der Expertise aus der Schweiz muss im
Ergebnis nunmehr der Ausgangspunkt für ein von der Staatsanwaltschaft
Wien von Amts wegen einzuholendes Ãœbergutachten sein, das endlich
Aufklärung über die Umstände rund um das Ableben des DDr. Rakhat
Aliyev bringen soll. Kein anderes Beweismittel und kein anderes
Gutachten kann die Aufklärung der Todesursache rund um das Ableben
von DDR. Rakhat ALIYEV ersetzen. Es ist daher nunmehr die Pflicht der
Ermittlungsbehörde im Lichte der in der Strafprozessordnung
normierten Wahrheitserforschung, endlich die Todesursache
zweifelsfrei festzustellen und das Recht der Familie zu erfahren, was
damals tatsächlich mit DDr. Rakhat Aliyev geschah.

Zur Zeit werden jedenfalls für den Fall, dass die
Ermittlungsbehörde kein Übergutachten in Auftrag gibt,
Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich geprüft, in deren
Verantwortungsbereich die bisher halbherzig, schlampig und
unprofessionell geführten Ermittlungen liegen.

Die Stellungnahme aus St. Gallen, verfasst von Prof. Hausmann ist
laut dem renommierten Sachverständigen Prof. Brinkmann




rechtsmedizinischer Nonsens und ein durch nichts zu übertreffender
Unsinn. Die Totenflecktheorie von Prof. Hausmann ist nicht
ansatzweise halt- bzw vertretbar, nicht nachvollziehbar und folglich
schlichtweg falsch. Während sich Prof. Hausmann offenbar lediglich
mit den nachgereichten Lichtbildern oberflächlich befasst hat, wurden
in Deutschland neben zahlreichen rekonstruktiven Untersuchungen unter
Beiziehung eines Knotenexperten auch Vergrößerungen der vorhandenen
Lichtbilder vorgenommen, die massenhafte Punktblutung verdeutlicht
haben. Auch die Ursache des Bruchs des Brustbeins ist nach wie vor
ungeklärt und wurde von Prof. Hausmann weder in seinem ursprünglichen
Gutachten noch in seiner nunmehrigen Stellungnahme behandelt.

Prof. Bernd Brinkmann ist nach wie vor von einer Tötung durch
fremde Hand überzeugt.

Rückfragehinweis:
Ainedter & Ainedter Rechtsanwälte
RA Mag. Klaus Ainedter
069912140224

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Datum: 24.02.2017 - 16:41 Uhr
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Vernichtendes Urteil vom renommierten deutschen Gerichtsmediziner Prof. Bernd Brinkmann zur Stellung



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