PresseKat - VW Skandal - Nächstes Urteil gegen VW - Landgericht Braunschweig verurteilt VW zur Rücknahme eines

VW Skandal - Nächstes Urteil gegen VW - Landgericht Braunschweig verurteilt VW zur Rücknahme eines Tiguan

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(ots) - Das Landgericht Braunschweig hat am 29.12.2016 unter
dem Az. 6 O 58/16 ein Urteil gegen die Volkswagen AG auf Rücknahme
eines VW Tiguan erlassen. Das Urteil richtet sich gegen VW direkt und
nicht gegen einen Vertragshändler. Soweit ersichtlich handelt es sich
dabei neben dem Urteil des Landgerichts Hildesheim, 3 O 139/16 erst
um das zweite Urteil, welches gegen die Volkswagen AG direkt ergangen
ist. Soweit ersichtlich wurde erstmals die Volkswagen AG aus einem
geschlossenen Kaufvertrag verurteilt.

Der Kläger hatte im August 2012 von der Volkswagen AG (nicht von
einem Vertragshändler!) einen VW Tiguan gekauft, in dem der
Dieselmotor EA 189 verbaut ist. Die Volkswagen AG wurde unter
Fristsetzung aufgefordert, den Mangel zu beheben. Mit Schreiben vom
09.12.2015, als noch nicht nachgebessert war, erklärte der Kläger den
Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Volkswagen AG erkannte diesen nicht an
und verwies den Kläger auf den Klageweg. Deshalb erhob der Kläger bei
dem Landgericht Braunschweig Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises
abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 60.693
Kilometer.

Das Landgericht Braunschweig gab der Klage nunmehr im Wesentlichen
statt. Es urteilte, dass dem Kläger ein Rücktrittsrecht zusteht. Ein
Sachmangel liegt nach Ansicht des Landgerichts Braunschweig bereits
deshalb vor, weil das Fahrzeug ein Software-Update durchlaufen muss,
um insbesondere die entsprechenden Auflagen des
Kraftfahrt-Bundesamtes zu erfüllen um dadurch die Gefahr zu
vermeiden, die Betriebserlaubnis zu verlieren. Der Rücktritt aufgrund
dieses Mangels sei begründet. Insbesondere sei der Mangel nach
Ansicht des Landgerichts in Braunschweig nicht unerheblich. Der
erhebliche zeitliche Aufwand für die Beseitigung des Mangels spreche
deshalb eindeutig dagegen, dass die Pflichtverletzung der Volkswagen




AG unerheblich ist. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die
Verwendung der Software bewusst erfolgt war, weshalb es einen
Widerspruch darstelle, den Mangel vorsätzlich herbeizuführen und
andererseits die Pflichtverletzung als unerheblich zu bezeichnen.
Unter Berücksichtigung einer Gesamtkilometerlaufleistung von 350.000
km zog das Landgericht Braunschweig eine Nutzungsentschädigung i.H.v.
6469,37 EUR von dem ursprünglichen Kaufpreis ab.

Neben dem erst kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts
Hildesheim ist nunmehr ein weiteres Urteil gegen VW, dieses mal sogar
vor dem "Heimatgericht" in Braunschweig.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist
führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal
mehr als 30.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits
mehr als 1.000 ca. 1.500 Klagen erhoben. Es sind zwischenzeitlich
zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten ergangen



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Datum: 23.02.2017 - 16:03 Uhr
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