PresseKat - ARAG Verbrauchertipps

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1444312

Untermietzuschlag/Diebstahl/Handy

(firmenpresse) - Wie viel Untermietzuschlag ist erlaubt?

Besteht für einen Mieter ein berechtigtes Interesse daran, einen Teil seiner Wohnung unterzuvermieten, so muss der Vermieter der Untermiete grundsätzlich zustimmen. Laut ARAG Experten darf der Vermieter allerdings unter den Voraussetzungen des § 553 Abs. 2 BGB einen Untermietzuschlag verlangen, wenn er an eine dritte Person untervermietet. In der Regel wird ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent der Untermiete als angemessen erachtet. Erreicht der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete nicht, so dass der Mieter deshalb durch die Untervermietung einen höheren Gewinn erzielt, wird ein Zuschlag in Höhe von bis zu 25 Prozent als zulässig erachtet (Landgericht Berlin, Az.: 18 T 65/16). Für preisgebundenen Wohnraum gibt es allerdings eine Sonderregelung. Gemäß der Neubaumietenverordnung 1970. Danach darf der Vermieter bei einem Untermieter lediglich einen Untermietzuschlag in Höhe von 2,50 Euro monatlich und bei zwei und mehr Untermietern einen Zuschlag in Höhe von 5 Euro monatlich erheben.



Download des Textes:

https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/heim-und-garten/





Diebstahl im Fitnessstudio

Wird einem Mitglied im Umkleideraum oder aus dem Spind etwas gestohlen, fragt man sich, wer für den Schaden aufkommen muss. Der Studiobetreiber kann sich der Haftung laut ARAG Experten weder durch ein Hinweisschild "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen" noch durch eine entsprechend pauschale Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig entziehen. Trifft das Studiomitglied allerdings ein eigenes Verschulden am Diebstahl seiner Sachen, so muss der Studiobetreiber in der Regel nicht haften. Ein Verschulden kann zum Beispiel dann angenommen werden, wenn das Mitglied seine Sachen nicht im Spind einschließt, sondern unachtsam rumliegen lässt oder den Spind nicht abschließt. Selbst wenn das Mitglied seine Wertsachen im Spind eingeschlossen hat, wird unter Umständen ein Eigenverschulden angenommen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um Sachen von hohem Wert handelt (OLG Hamm, Az.: 8 U 234/04).







Download des Textes:

https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/





Handy im Auto bleibt kritisch

Vor kurzem haben die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in einem Fall das Handyverbot aufgeweicht. Die Richter sprachen einen Autofahrer frei, der während eines Telefonats ins Auto stieg. Nachdem er den Motor startete, schaltete sich die Freisprecheinrichtung ein. Der Mann vergaß aber, sein Telefon aus der Hand zu legen (OLG Stuttgart, Az.: 4 Ss 212/16). Andernorts kann aber durchaus strenger gegen telefonierende Autofahrer vorgegangen werden, warnen ARAG Experten. Das OLG Oldenburg verurteilte jetzt sogar einen Lkw-Fahrer, der das Smartphone nur in die Hand nahm, um es an der Ladebuchse anzustöpseln. Ein Telefon anzuschließen bedeute, es zu nutzen, und das sei eben verboten, argumentierten die Richter (OLG Oldenburg, Az.: 2 Ss (OWi) 290/15).



Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Zum ersten Mal: Tag der Hanns-Seidel-Stiftung / An alle politisch Interessierten (FOTO) ExxonMobil, BNP Paribas und weitere Fortune-1000-Unternehmen entscheiden sich für Vaultize, um die wachsenden Probleme in der Cybersicherheit zu bewältigen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.01.2017 - 18:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1444312
Anzahl Zeichen: 3731

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE