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Landwirtschaftsverlag verstößt gegen Einstweilige Verfügung - Landgericht Köln erlässt Ordnungsgeld

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Immer wieder versucht der Landwirtschaftsverlag GmbH die Tierschützer des Deutschen Tierschutzbüros e.V. zu dikreditieren.

(firmenpresse) - Der Landwirtschaftsverlag mit Sitz in Münster gilt als Lobbyvertretung der Massentierhaltung, dabei sieht er sich selbst als Sprachrohr der industriellen Agrarproduktion. Entsprechend negativ wird in den Verlagspublikationen über das Deutsche Tierschutzbüro e.V. berichtet.

Der Verein veröffentlicht seit Jahren tierquälerische Bedingungen in der industriellen Massentierhaltung und bringt diese in die Öffentlichkeit. "Unsere Dokumentationen sind der Agrarindustrie ein Dorn im Auge, enthüllen sie doch die wahren Zustände in der Nutztierhaltung", so Jan Peifer, Gründer vom Deutschen Tierschutzbüro.

Immer wieder versucht der Verlag die Tierschützer zu diskreditieren, so wurde in der Zeitschrift Topagrar behauptet, das Deutsche Tierschutzbüro habe auf seiner Website Aufnahmen gezeigt, auf denen ein Huhn zu sehen sei, welches sich auf der Flucht vor den Herstellern der Aufnahmen mit dem Fuß verhangen habe.

"Offenbar befindet sich der Verlag auf einem Feldzug gegen Tierschützer. Anders kann ich mir zumindest nicht erklären, wie man auf die absurde Idee kommt, dass Tierschützer Tiere quälen würden", kritisiert Peifer die Meinungsmache vom Landwirtschaftsverlag.

Mittlerweile haben sich diverse Land- und Oberlandesgerichte mit der Berichterstattung des Landwirtschaftsverlag, auch mit der vorstehend genannten Falschbehauptung beschäftigt.

Wie bereits in einigen Verfahren zuvor, so wurde auch hinsichtlich dieser Behauptung eine einstweilige Verfügung erlassen, dieses Mal vom Landgericht Köln (28 O 253/16). "Gegen die Verfügung hat der Verlag verstoßen", so Peifer.

Bei Zuwiderhandlung sieht die Verfügung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu 6 Monate Freiheitsentzug vor. In dem konkreten Fall wurden ein Ordnungsgeld von 1.500,00 Euro sowie ersatzweise 3 Tage Freiheitsentzug festgesetzt.
"Ich halte die Strafe für zu niedrig. Man hätte den Landwirtschaftsverlag härter in die Schranken weisen müssen, damit dieser endlich damit aufhört, professionell arbeitende Tierschutzvereine zu diskreditieren", kritisiert Peifer.





Dabei ist es nicht das erste Mal, dass der Landwirtschaftsverlag gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen hat. Bereits im Sommer 2016 hat der Lobbyverlag wiederholt zu Unrecht behauptet, dass Aktivisten des Deutschen Tierschutzbüros Stalleinbrecher seien. Damals musste der Verlag ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000,00 Euro zahlen.

Hintergrund Landwirtschaftsverlag:
Der Landwirtschaftsverlag GmbH gibt verschiedene Publikationen der Agrar- und Forstwirtschaft heraus. So produziert der Verlag u.a. die Monatszeitschrift "Jäger" - das Mitgliedsjournal des Landesjagdverbandes NRW, die Zeitschrift SUS, das offizielle Organ der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) sowie verschiedene Agrarmagazine wie z. B. die DLG-Mitteilungen, das Landwirtschaftliche Wochenblatt und Top Agrar. Zudem betreibt der Landwirtschaftsverlag mit Sitz in Münster das Onlineportal www.topagrar.com. Der Verlag erzielte im Jahr 2013 einen Umsatz von knapp 100 Millionen Euro und gilt als Lobbyvertretung der Massentierhaltung, dabei sieht er sich selbst als Sprachrohr der industriellen Agrarproduktion. Über die verlagseigene Stiftung werden zudem Projekte und Forschungsvorhaben in den Bereichen intensive Agrarwissenschaften finanziell gefördert und unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Verlags: http://www.lv.de/

Hintergrund Deutsches Tierschutzbüro e.V.:
Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein gemeinnütziger Tierschutzverein, der sich für die Belange des Tierschutzes einsetzt. Mit Dokumentationen aus dem Bereich der industriellen Massentierhaltung und bundesweiten Kampagnen will der Verein in der Öffentlichkeit auf Tierquälerei hinweisen und diese beenden. Das Deutsche Tierschutzbüro ist als besonders förderungswürdig eingestuft worden. Zudem wird der Tierschutzverein regelmäßig auf seine satzungsgemäße Mittelverwendung vom Finanzamt überprüft und zählt zu den wenigen Vereinen, die im Land NRW das Verbandsklagerecht zugesprochen bekommen haben. Der Tierschutzverein veröffentlicht zudem seine Finanzberichte im Internet und trägt das Spendensiegel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Weitere Informationen auf der Website des Deutschen Tierschutzbüros: http://www.tierschutzbuero.de/transparenz/

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de



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Datum: 13.01.2017 - 11:30 Uhr
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