PresseKat - "Laufzeit von Fitness Verträgen" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

"Laufzeit von Fitness Verträgen" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

ID: 1441468

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

(firmenpresse) - Jan P. aus Kiel:

Mein Vorsatz für das neue Jahr: Mehr Sport. Deshalb will ich mich jetzt endlich in einem Fitnessstudio anmelden. Aber Freunde haben mir erzählt, dass die Verträge oft jahrelange Laufzeiten haben. Kann ich den Vertrag auch vorzeitig kündigen - etwa wegen eines Umzugs?



Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):

Fitnessstudios verwenden oft Verträge mit einer festen Laufzeit von 12 oder sogar 24 Monaten, die sich automatisch verlängern, wenn der Kunde sie nicht fristgerecht vor Vertragsablauf kündigt. Die Gerichte haben gegen Verträge mit einer Laufzeit bis 24 Monate meist nichts einzuwenden. Einen solchen Vertrag können Mitglieder daher nicht regulär während seiner Laufzeit kündigen. Eine Möglichkeit bietet das Gesetz aber doch: Die außerordentliche Kündigung ist immer möglich, wenn dem Kunden ein Festhalten am Vertrag aufgrund besonderer Umstände nicht mehr zuzumuten ist. Es müssen also gute Gründe für eine solche Kündigung vorliegen. Ein berufsbedingter Umzug ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. Mai 2016 allerdings kein ausreichender Kündigungsgrund. Denn er wird durch die Lebensumstände des Kunden erforderlich; der Studio-Betreiber kann nichts dafür. Nur im Ausnahmefall lassen die Gerichte Gründe zu, die von der Seite des Kunden kommen: Dies sind in erster Linie eine Erkrankung, die weiteres Training verhindert, und eine Schwangerschaft. Bei einer Erkrankung muss dem Studio ein ärztliches Attest als Nachweis ausreichen.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.149







Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.







Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.



Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.



Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ãœber den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
das(at)hartzkom.de
089 99846116
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Aktuelle Kongressberichte jetzt online: kompakt und praxisnah Lebe, was du träumst - eine Vision der Befreiung aus dem Gefängnis der Gewohnheit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.01.2017 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1441468
Anzahl Zeichen: 2424

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Laufzeit von Fitness Verträgen" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH