PresseKat - Rauchmelderpflicht gilt in Berlin und Brandenburg

Rauchmelderpflicht gilt in Berlin und Brandenburg

ID: 1419887

Die Rauchmelderpflicht gilt für Neu- und Umbauten bereits jetzt in Brandenburg und zum Jahreswechsel wird die Vorschrift auch in Berlin wirksam.

(firmenpresse) - Berlin, 03.11.2016 | Von allen Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz haben sich Rauchmelder als besonders effektives Mittel bewährt, Leben zu retten.

Gefährlich bei einem Wohnungsbrand ist nicht in erster Linie das Feuer, sondern der entstehende Rauch. Dieser wird besonders nachts oft nicht oder zu spät bemerkt. Eine Zahl belegt das dramatisch: 70% der Brandopfer verunglücken nachts und bei tödlichen Ausgängen sind zu 95% die Folgen von Rauchvergiftungen als Ursache zu nennen.

"Gerade nachts bewähren sich der Rauchmelder. Denn der Alarm im Fall eines Feuers kann die Familie wecken und verhindert damit, dass die Brandgase nicht bemerkt werden" erklärt Sebastian Niebel, zuständig für die Abteilung Sicherheitstechnik bei A&TA Berlin. "Die Zahl der Brandopfer beträgt derzeit bei 400 pro Jahr in Deutschland und könnte weitaus niedriger liegen, wenn Rauchmelder in jeder Wohnung eingebaut wären. Daher begrüßt A&TA die Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg", erklärt Niebel weiter.

Die Rauchmelderpflicht wird in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Auch Berlin und Brandenburg haben die entsprechende Pflicht zur Installation der Rauchmelder inzwischen gesetzlich geregelt. A&TA informiert hier über die Termine und Einzelheiten der Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg.

Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg

Nach dem neue Berliner Gesetzestext (§ 48 Abs. 4 BauO BE) müssen in Wohnungen alle Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen) und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Berliner Regelung folgt der Rauchmelderpflicht in Brandenburg. Danach müssen Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen eingebaut werden und nicht nur in Schlaf- und Kinderzimmern, wie in den meisten anderen Bundesländern. Brandenburg und Berlin gehören damit zu den Bundesländern, die eine überdurchschnittlich gute Rauchmelder-Ausstattung beschlossen haben.





Rauchmelderpflicht: Termine und Verantwortlichkeiten in Berlin

Die Einbaupflicht für Rauchmelder gilt

für Neu- und Umbauten ab 01.01.2017
für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2020

Verantwortlich für den Einbau: Eigentümer
Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft: Mieter

Rauchmelderpflicht: Termine und Verantwortlichkeiten in Brandenburg

Die Einbaupflicht für Rauchmelder gilt

für Neu- und Umbauten ab 01.07.2016
für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2020

Verantwortlich für den Einbau: Eigentümer
Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer

Während in Brandenburg die Einbaupflicht für Neu- und Umbauten bereits seit Juli 2016 gilt, wird diese Vorgabe in Berlin erst ab Januar 2017 wirksam.

Unterschiedlich wird in den beiden Bundesländern die Verantwortlichkeit für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder geregelt. Während in Berlin dafür der Mieter verantwortlich ist, liegt diese Pflicht in Brandenburg beim Vermieter bzw. Eigentümer.

Wichtig: Qualitätskriterien für Rauchmelder beachten

A&TA weist darauf hin, dass seit 2008 nur noch Rauchwarnmelder in Verkehr gebracht bzw. angeboten werden dürfen, die nach DIN EN 14604 zertifiziert und geprüft sind. Diese Rauchmelder sind mit einem CE-Zeichen, einer Prüfnummer des Prüfinstituts und der Angabe "EN 14604" gekennzeichnet. Immobilienbesitzer und Mieter sollten immer einen Fachbetrieb mit der Planung und Installation vorbeugender Brandschutzmaßnahmen beauftragen und die kostenlosen Beratungsmöglichkeiten nutzen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

A&TA ist ein seit über 30 Jahren existierender Fachhändler und Partner, der sich auf drei unterschiedliche Geschäftsbereiche spezialisiert hat: Mobilfunkmanagement, Telefonanlagen und Alarmanlagen.

Als kundenfokussierter Dienstleister liegt unsere Kernaufgabe seit mehr als 30 Jahren in der optimalen Betreuung unserer Kunden: professionell, kompetent und zuverlässig. Zuhören, Ehrlichkeit und Vertrauen sind die Basis unserer konsequenten Kundenorientierung. Unser tägliches Ziel ist es, dass unsere Kunden mehr als zufrieden sind und uns mit einem guten Gewissen weiter empfehlen. Das ist unser Leitsatz und daran lassen wir uns messen.

Bei allen Lösungen setzen wir stets auf Qualität, da unsere Kunden höchstmöglichen Service und ausgezeichnete Produkte von uns erwarten. Als unabhängiger Fachhändler beraten wir unsere Kunden frei von Interessen Dritter und agieren immer als glaubwürdiger und objektiver Partner.

Das Ergebnis unseres Strebens gibt uns bis heute Recht. Wir haben uns einen ausgezeichneten Ruf quer durch verschiedene Branchen erarbeitet. Auch in Zukunft werden wir hart dafür arbeiten, dass wir unseren Kunden der zuverlässige Partner bleiben, den sie seit über 30 Jahren nicht anders kennen.



Leseranfragen:

Annenstr. 15, 10179 Berlin



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Wake-up-Radio-Wecker mit Sonnenaufgangs-Simulation und Naturklängen 50 und 70 Watt Tischnetzteil für einen weltweiten Einsatz
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 03.11.2016 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1419887
Anzahl Zeichen: 4025

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martin Theiler
Stadt:

Berlin


Telefon: 030-5552 7449

Kategorie:

Elektro- und Elektronik


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rauchmelderpflicht gilt in Berlin und Brandenburg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

A&TA Alarm- & Telefon-Anlagen Montage GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von A&TA Alarm- & Telefon-Anlagen Montage GmbH