PresseKat - Planerverträge und Architektenverträge richtig aufsetzen um BIM nutzen zu können

Planerverträge und Architektenverträge richtig aufsetzen um BIM nutzen zu können

ID: 1413443

Planerverträge und Architektenverträge richtig aufsetzen um BIM nutzen zu können.
Wie BIM das Planen, Bauen und Betreiben verändert und welche Auswirkungen sich daraus für die Vergütung (HOAI) ergeben.

(firmenpresse) - BIM ist im Umfeld von Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden ein geläufiges Thema. Die Einen oder Anderen haben das Thema für sich entdeckt und nutzen bereits BIM-Technologien im praktischen Einsatz, Andere sind in der Projektphase, die Dritten warten ab.

Insbesondere für die Abwartenden wird das Zeitfenster zunehmend kleiner.

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) hat einen Stufenplan für digitales Planen und Bauen vorgelegt. Minister Dobrindt führt an, dass BIM ein wesentliches Element ist, um Visualisierung, Prozessstandardisierung, Transparenz und Risikokalkulation zu ermöglichen und damit verbundene Bauzeitverkürzung und Baukostenreduzierung zu erreichen. Sein Ministerium entwirft einen Drei-Stufen-Plan, der zunächst bis Mitte 2017 die Vorbereitungsphase umfasst.
In dieser Phase, die bereits 2015 startete, befinden wir uns derzeit. Hier werden Bauherren aufgefordert BIM-Strukturen in ihre Projekte zu implementieren, Auftragnehmer werden angehalten diese BIM-Projekte bedienen zu können. Dazu im Weiteren mehr.

Ab 2017 beginnt die erweiterte Pilotphase mit zusätzlichen Anforderungen. Bereits in dieser Phase werden erste öffentliche Aufträge verpflichtend an BIM geknüpft sein. Planer, Architekten und Betreiber, die sich der BIM-Technologie verschließen und diese nicht beherrschen, werden dann zunehmend nicht mehr anbieten können. Ab 2020 wird BIM als verbindliche Vorgabe gesehen.

Um rechtzeitig BIM-Technologien nutzen zu können, ist es daher höchste Zeit mit BIM zu beginnen!

Im beschriebenen Dokument verweist das Ministerium auf die Schwerpunkte:

- Daten,
- Prozesse und
- Qualifikation.

Für die Sicherstellung der „Daten“, d. h. des eigentlichen BIM-Modells in 3D, liegen weitreichende technische Voraussetzungen vor. Viele CAD-Systeme sind in der Lage das entsprechende Format (häufig IFC) bereitstellen zu können. Im Schwerpunkt „Daten“ ist daher sicherzustellen, dass die technischen Systeme die Formate liefern können, dass diese Formate kompatibel sind und die entsprechenden Rahmenbedingungen spezifiziert und eingehalten wurden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall seine Anforderungen in einer „Auftraggeber-Informations-Anforderung“ (AIA) zu spezifizieren. Darin ist beschrieben, was Architekten, Planer und Ingenieure im Rahmen der BIM-Projekte an Daten erzeugen müssen.





Im Schwerpunkt „Prozesse“ ist u. a. geregelt, zu welchem Zeitpunkt welche Daten geliefert werden müssen und wie oft und mit welcher Agenda entsprechende Abstimmungen stattfinden. Die Abstimmungen dienen hier insbesondere der Begutachtung des virtuellen Bauwerkes sowie der Findung und Besprechung von Konditionen. Das zugrundeliegende Dokument ist der „BIM-Abwicklungsplan“ (BAP).

Aus Erfahrung der RÖWAPLAN AG, eines führenden Anbieters von BIM Beratung und Services, sind sowohl die technischen Voraussetzungen als auch die Prozesse zu berücksichtigen, um BIM erfolgreich implementieren zu können. Beides funktioniert aber nur mit dem letzten Baustein, dem Wissen oder der Qualifikation.

Im Rahmen der „Qualifikation“ ist sicherzustellen, dass alle Beteiligten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite entsprechende BIM-Kompetenzen vorweisen, um Leistungsbeschreibungen formulieren und entsprechende Angebote erstellen zu können.

BIM ist im Zuge dieses Drei-Stufen-Plans nicht mehr obligat, sondern eine Notwendigkeit für alle Planer, Architekten und Ingenieure, die zukünftig öffentliche und private Aufträge erhalten möchten. Auch öffentliche und private Bauherren werden BIM zunehmend forcieren und die Anforderungen an die standardisierte 3D Visualisierung verpflichtend in Ihre Projektanfragen aufnehmen.

Die RÖWAPLAN AG bietet mit ihrem Produkt plusBIM die notwendigen Unterstützungsleistungen. RÖWAPLAN unterstützt bei der Vorbereitung von BIM, d. h. bei der Definition der Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und auch des BIM-Abwicklungsplans (BAP). Beide Aspekte ergänzen die Ingenieur- bzw. Werkverträge, die ergänzend zu BIM abzuschließen sind. Bei der Einführung und Durchführung der Prozesse, bei der Nutzung der Tools, bei den Kollisions- und Virtualisierungsmeetings und auch bei konkreten Zeichentätigkeiten im neuen Format unterstützt die RÖWAPLAN AG mit unterschiedlichen Bausteinen Ihres plusBIM-Angebotes. Details hierzu finden Sie unter http://www.plusbim.de/portfolio. Das Angebot reicht hierbei von der Beratung bis zum kompletten BIM-Service als „fertig einkaufbare Leistung“. Dadurch können Bauherren, aber auch Architekten, Planer oder Projektsteuerer sofort mit BIM starten ohne eigene Kompetenzen aufbauen zu müssen.

Wie ist aber die Vergütung von BIM geregelt?

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur (BMVI) wurde untersucht, welche Auswirkungen BIM-Verträge auf die Honorierung und auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) haben. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass bereits in der laufenden Stufe 1 problemlos BIM-Vereinbarungen getroffen werden können, welche die HOAI-Beauftragungen ergänzen.

Die Gutachter sehen den Abschluss von Werkverträgen unkritisch. Die Vergütung kann in diesen Werkverträgen frei verhandelt werden. Es besteht die Möglichkeit die Bezahlung nach Aufwand oder nach definierten Pauschalen, beispielsweise in Abhängigkeit von Kosten oder Zeiten zu definieren. Auch alle weiteren Aspekte der Vertragsgestaltung, wie beispielsweise die Haftung oder das Zusammenspiel mit der HOAI, sehen die Gutachter unkritisch.

Demzufolge können Auftraggeber bereits jetzt BIM-Anforderungen in ihre Leistungsbeschreibungen einarbeiten.

Diese Ergänzung der Verträge mit BIM-Anforderungen, unter Berücksichtigung des Datenmodells und der Prozesse, erarbeitet die RÖWAPLAN AG für ihre Auftraggeber im Rahmen der BIM-Vorbereitung. Im Ergebnis dieses Produktes der plusBIM-Familie erhalten die Auftraggeber die fix und fertige BIM-Leistungsbeschreibung und die Adaption an Ingenieur- und Architektenverträge. Details finden sich unter http://www.plusbim.de/plusbim-vorbereitung.

Auftraggeber und Bauherren, aber auch Architekten und Planer können sich beim speziell von RÖWAPLAN entwickelten Auftraggeber-/Bauherren-Workshop ihre eigene BIM Roadmap entwickeln lassen. Entsprechende Angebote finden sich unter http://www.plusbim.de/shop-2. Im Ergebnis des Workshops ist der individuelle Weg zu BIM, unter Berücksichtigung der Erfahrung der BIM Experten von RÖWAPLAN, definiert.

Die Teilnehmer sparen Zeit und Geld – und sie verlieren weder den Anschluss noch Aufträge!

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Die RÖWAPLAN AG ist ein Dienstleister mit den Schwerpunkten Ingenieurbüro (TGA), Unternehmensberatung (Services) und Software (technische Infrastrukturen, CAD und Prozesse). RÖWAPLAN bearbeitet mit knapp 100 Mitarbeitern seit 20 Jahren inzwischen mehr als 2500 Projekte.

Im Bereich Ingenieurbüro bietet Ihnen die RÖWAPLAN AG Planung, Ausschreibungen, Projektierungen und Beratung für die verschiedensten Arten von Objekten und Maßnahmen an. Unsere Themen und Gewerke umfassen folgende Bereiche:
- Passive Infrastruktur/Rechenzentrum
- IP-Technologie, Netzwerk- und Kommunikationstechnik
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- Elektro- & Energietechnik
- Heizung-, Klima-, Lüftungs-, Sanitär- und Medientechnik
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Im Bereich Beratung bietet Ihnen die RÖWAPLAN AG, im gesamten LifeCycle, folgende Produkte an:
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- AUDIT
Prüfung der eingekauften Service-Dienstleistung
- PROJEKTMANAGEMENT
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Durch die eigens entwickelte Matrixmethode, schafft RÖWAPLAN eine Optimierung Ihres Serviceportfolios sowie der zugehörigen Prozesse.

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Gabriele Bogdan
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Datum: 18.10.2016 - 07:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.10.2016

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