PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Pkw-Maut

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Pkw-Maut

ID: 1406686

(ots) - Der Bundesverkehrsminister kann seine Pkw-Maut
drehen und wenden, wie er will: In der vorliegenden Form ist die
Abgabe nicht europarechtskonform. Dabei gibt es niemanden bei der
EU-Verwaltung, der Deutschland die Einführung von
Straßenbenutzungsgebühren verbieten will. Der Weg dahin wäre denkbar
einfach: Die Bundesregierung schafft die Kfz-Steuer ab, führt eine
Maut ein, die alle zu zahlen haben. Doch genau so weit wollte der
CSU-Minister nie gehen, weil damit erhebliche Steuermindereinnahmen
verbunden sind. Also versuchte er, zwei Dinge zu verbinden, die nach
EU-Recht kaum vereinbar sind: Eine Maut ohne Mehrbelastung für
deutsche Autofahrer, dafür aber eine zusätzliche Einnahmequelle durch
die Zahlungen ausländischer Kfz-Besitzer. Dass dies nach dem
Grundverständnis der EU unmöglich ist, wussten Dobrindt und die
Erfinder der Abgabe schon, als sie diese forderten. Sollte die
Abgabe, wie erwartet, vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern,
könnten die Väter der Pkw-Maut sagen: Wir haben es versucht, aber es
geht nicht.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Zschäpe spricht im NSU-Prozess
Beschädigter Rechtsstaat
Sigrun Müller-Gerbes Rheinische Post: Kommentar / 
Plumper Maut-Versuch 
= Von Antje Höning
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.09.2016 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1406686
Anzahl Zeichen: 1390

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Pkw-Maut"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt