PresseKat - Grundstückskauf: Rechte des Käufers, wenn ein Mangel verschwiegen wird

Grundstückskauf: Rechte des Käufers, wenn ein Mangel verschwiegen wird

ID: 1405737

In Grundstückskaufverträgen finden sich häufig Regelungen, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden. Auf solch eine Regelung kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Offen war bisher die Frage, ob sich die anderen Verkäufer, die den Mangel nicht kannten, auf eine solche Regelung berufen können. Der Bundesgerichtshof hat dies nun verneint. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff von Haus & Grund Bayern hin.

(firmenpresse) - In dem durch den Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Urteil vom 8. April 2016, Aktenzeichen: V ZR 150/15) wurde ein Haus durch ein Ehepaar verkauft, das sich scheiden lassen wollte. Im Kaufvertrag wurden die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen. Die Käufer verlangten dennoch Schadensersatz in Höhe von fast 50.000 Euro wegen der mangelhaften Standfestigkeit einer Mauer. Der Ehemann wusste von dieser fehlerhaften Mauer, hatte dies aber arglistig verschwiegen. Folgerichtig wurde er zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Fraglich war nun, ob sich die Ehefrau auf die Regelung im Kaufvertrag berufen durfte, welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen hat. Die Ehefrau wusste nichts von der mangelhaften Mauer, hatte dies somit auch nicht arglistig verschwiegen.

Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit zugunsten der Käufer entschieden. Nach Ansicht des Gerichts können sich sämtliche Verkäufer nicht auf eine Regelung im Kaufvertrag berufen, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen werden, auch wenn lediglich einer der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. In dem zu entscheidenden Fall sei deshalb auch die geschiedene Ehefrau zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Haus & Grund bietet umfassenden Service rund um die Immobilie – von der kostenlosen Beratung für Mitglieder bis zum günstigen Versicherungsschutz. In Bayern gibt es 105 Haus & Grund-Vereine, die die Interessen von über 129.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten. Die bayerischen Haus & Grund-Vereine sind unter dem Dach des Landesverbandes Haus & Grund Bayern zusammengeschlossen. Der Landesverband engagiert sich in Politik und Gesellschaft, damit die Interessen der privaten Eigentümer etwa in Gesetzgebungsverfahren gehört werden. Haus & Grund Bayern ist Mitglied von Haus & Grund Deutschland. Dem Dachverband in Berlin gehören über die 22 Landesverbände etwa 900 Haus & Grund-Vereine sowie rund 1 Mio. Mitglieder an.



drucken  als PDF  an Freund senden  Ja zur Sanierung, Klimaschutz und Energieeffizienz / 
Modernisierungsoffensive motivierte Hauseigentümer in Schwetzingen (FOTO) Reiß & Co. expandiert und eröffnet Niederlassung in Berlin
Bereitgestellt von Benutzer: hugbay
Datum: 28.09.2016 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1405737
Anzahl Zeichen: 1783

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grundstückskauf: Rechte des Käufers, wenn ein Mangel verschwiegen wird"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Haus & Grund Bayern (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Starkregen: Schutzvorkehrungen können Schäden verhindern ...

Besonders aufmerksam sollten mögliche Schwachstellen, wie niedrige Hauseingänge, Außenkellertreppen und Kellerfenster, überprüft werden. Hier ist die Gefahr besonders groß, dass im Fall eines Starkregens Wasser in das Haus eindringt. Es sollte ...

Alle Meldungen von Haus & Grund Bayern