PresseKat - "Nachhilfe für Verkehrssünder" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

"Nachhilfe für Verkehrssünder" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

ID: 1395431

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

(firmenpresse) - Luis P. aus Cottbus:
Die Polizei hat einen Bekannten nach einem Verkehrsverstoß zu einer Nachschulung geschickt. Wann darf sie so etwas anordnen?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Nach einem kleineren Verkehrsverstoß belässt die Polizei es oft bei einer Verwarnung. Der Verkehrssünder kann ein Verwarnungsgeld akzeptieren - dann ist die Sache erledigt. Ein anderes Mittel ist die Nachschulung. Die Polizei kann diese nach § 48 StVO anordnen. Das macht sie insbesondere dann, wenn Verkehrssünder sich bei der Verwarnung uneinsichtig zeigen oder Verkehrsregeln nicht kennen. Ein solcher Verkehrsunterricht hat nichts mit dem Fahreignungsseminar zu tun, mit dem Autofahrer Punkte in Flensburg ausgleichen können. Es handelt sich auch nicht um eine Strafe, sondern nur um eine Weiterbildung, zu der die Fahrer verpflichtet sind. Nehmen sie nicht teil, droht ihnen ein Bußgeld von 30 Euro. Da Polizei- oder Behördenmitarbeiter den Unterricht durchführen, entfällt er in manchen Bundesländern aus Personalmangel. Trotzdem ist es ratsam, bei der Verhängung eines Verwarnungsgeldes nicht zu diskutieren: sonst droht ein Bußgeldverfahren.
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Datum: 01.09.2016 - 15:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

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Kategorie:

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