PresseKat - Bonitätsanleihen: Anleger könnten Schadensersatz verlangen

Bonitätsanleihen: Anleger könnten Schadensersatz verlangen

ID: 1391601

CLLB vertritt Anleger

(firmenpresse) - Für die Zukunft erwägt die Finanzaufsicht ein komplettes Verbot von Bonitätsanleihen. Privatanleger, die in der Vergangenheit Verluste mit solchen Zertifikaten (Credit Linked Notes) erlitten haben, können die Investition unter Umständen rückabwickeln.


München, 22.08.2016 – Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind so genannte Bonitätsanleihen grundsätzlich nicht für Privatanleger geeignet. Derzeit läuft die Anhörung von betroffenen Branchenvertretern zu einem beabsichtigten Verbot dieser Finanzprodukte, soweit sie zum Verkauf an Privatanleger vorgesehen sind.
Alleine die LBBW soll derartige Schuldverschreibungen im Volumen von über 2,5 Mrd. Euro emittiert haben. Weil die Europäische Zentralbank die Leitzinsen quasi auf null gesetzt hat, werfen klassische Unternehmens- und Staatsanleihen mit Top-Rating kaum noch Rendite ab. Viele Privatanleger haben deshalb bei Bonitätsanleihen zugegriffen. Sie bieten höhere Zinsen als klassische Anleihen, sind aber auch deutlich riskanter.
Häufig wird das Risiko vereinfacht so dargestellt, dass der Anleger bei Bonitätsanleihen ein doppeltes Insolvenzrisiko trägt, weil nicht nur die Insolvenz des Referenzschuldners, sondern auch die Insolvenz des Emittenten relevant wird. „Ich bin allerdings nicht ganz sicher, ob das Insolvenzrisiko beispielsweise der Baden-Württembergischen Landesbank (LBBW) wirklich so groß ist, dass damit eine Verzinsung gerechtfertigt werden kann, die dem Doppelten der Referenzanleihe entspricht.“ meint dagegen Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die Anleihebedingungen von Bonitätsanleihen sehen oftmals auch dann eine sofortige Fälligkeit und vor allem eine Reduzierung der Rückzahlung vor, wenn der Referenzschuldner noch gar nicht endgültig insolvent ist. Mitunter genügen bloße Zahlungsschwierigkeiten, die im weiteren Verlauf überwunden werden. Für die Inhaber von Bonitätsanleihen spielt die Stabilisierung des Referenzschuldners dann allerdings keine Rolle mehr.




„Der Teufel steckt wie immer im Detail. Wenn sich die Anleihe nicht nur auf einen Referenzwert oder einen Referenzschuldner bezieht, sondern auf mehrere (Basket), sind viele Kombinationen möglich.“ sagt Braun. Unter anderem deshalb, weil nicht wenige solcher Produkte für Privatanleger schwer zu durchschauen sind, erwägt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verbot.
Nach Einschätzung der Kanzlei CLLB liegt den Erwägungen der BaFin auch der Umstand zugrunde, dass die Produktinformationen, Beratungen und Prospekte zu den emittierten Bonitätsanleihen die Risiken mitunter nicht hinreichend klarstellen. „In diesem Fall kommen Prospekthaftungsansprüche und andere Ansprüche in Betracht und die Anleger können ihre Verluste möglicherweise nachträglich doch noch kompensieren.“ meint Braun. Er rät Privatanlegern, die mit Bonitätsanleihen Geld verloren haben, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und mögliche Ansprüche überprüfen zu lassen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 22.08.2016 - 15:21 Uhr
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Freigabedatum: 22.08.2016

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