PresseKat - U.S. CET Corporation informiert - Corporation vs Limited nach Brexit

U.S. CET Corporation informiert - Corporation vs Limited nach Brexit

ID: 1385084

(firmenpresse) - Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken in Kürze eine ausländische Firma zu gründen, wissen aber noch nicht, welche Gesellschaftsform für Ihre Zwecke die geeignete ist? Nun dann hoffe ich, Ihnen mit dieser kurzen Gegenüberstellung der wohl bekanntesten internationalen Gesellschaftsformen, der englischen Limited (Ltd.) und der amerikanischen Corporation (Inc.,Corp. Company) eine kleine Hilfestellung geben zu können.

A) Bei der Gründung einer englischen Limited(Ltd.) hat die Gründungsfirma bzw. der Gründer die Gründungsunterlagen beim englischen Handelsregister (The Companies Register) einzureichen. Das englische Handelsregister enthält das Gesellschafterregister, das Direktorenregister, das Register der Company Secretaries und das Hypothekenregister. Dort muss das Protokoll der Vorstandssitzungen, die Finanzausweise sowie Kopien der Dienstverträge der Direktoren eingereicht und regelmäßig auf den neuesten Stand gehalten und bei Veränderungen ergänzt werden. Mit der Eintragung ins englische Handelsregister ist die Ltd. als juristische Person gegründet und handlungsfähig.

Anmerkung: Aufgrund des Brexit raten wir aktuell von der Gründung einer englischen Limited ab, da es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche Auswirkung der Brexit für Unternehmensgründer /Start-Up Unternehmen aus der EU hat.

B) Der Gründungsvorgang bei einer US Corporation ist sehr einfach gehalten. Der Incorporator (Gründer) reicht die Gründungsunterlagen (Articles of Corporation) beim Secretary of State ein und entrichtet hierfür die Gebühren. Mit der Eintragung ins Handelsregister des jeweiligen U.S. Bundesstaates ist die Corporation (Inc.) als juristische Person gegründet und handlungsfähig.

Weiter informieren (http://uscet.com)



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengruendung USA sowie den Aufbau einer Geschaeftsrepraesentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepraesentanz in den USA ermoeglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu muessen.

Bildrechte: MYUSCORP



PresseKontakt / Agentur:

U.S. CET Corporation
Leonhard Becker
PO Box 8865
34112 Naples, Florida
info(at)uscet.com
+1(800) 881-5739
http://uscet.com



drucken  als PDF  an Freund senden  U.S. CET Corporation informiert - Welcher US-Bundesstaat eignet sich zur Gründung einer US-Gesellschaft für Ausländer Der Tagesspiegel: Massive Kritik an Bankenstresstest
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.07.2016 - 19:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1385084
Anzahl Zeichen: 1802

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Leonhard Becker
Stadt:

Naples, Florida


Telefon: +1(800) 881-5739

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"U.S. CET Corporation informiert - Corporation vs Limited nach Brexit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

U.S. CET Corporation (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

U.S. CET Corporation informiert - Sommerpause 2017 ...

Achtung: Geaenderte Office-Zeiten in Naples waehrend der Sommerpause 2017! Vom 26.07.2017 bis einschliesslich 31.08.2017 ist unser Office in Naples wegen Urlaub nur notdürftig sowie nach Vereinbarung geoeffnet. Ab 01.09.2017 ist unser Office zu de ...

Alle Meldungen von U.S. CET Corporation