PresseKat - Der kleine Ausbildungsknigge

Der kleine Ausbildungsknigge

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Wenn man den ersehnten Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, kann man sich schon einmal selbst auf die Schulter klopfen. Die erste Hürde ist geschafft!

(firmenpresse) - Man weiß endlich, wie es in der Zukunft weiter geht und hat sich auch noch gegen die Mitbewerber durchgesetzt. Jetzt heißt es, am Ball bleiben und den positiven Eindruck, den man beim Bewerbungsgespräch hinterlassen hat, aufrechtzuerhalten und zu festigen.

Diese 10 Regeln (https://aok-erleben.de/der-kleine-ausbildungsknigge/?cid=aokdehe_aokhe_opr_76) sollen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern:

1. Dokumente mitnehmen: Am ersten Tag auf der neuen Arbeitsstelle sollten wichtige Dokumente wie der Sozialversicherungsausweis, die Krankenkassenmitgliedsnummer oder die Steueridentifikationsnummer griffbereit sein. Vor allem, wenn man vorher dazu aufgefordert wurde.

2. Gepflegt erscheinen: Das gilt nicht nur für das Vorstellungsgespräch, sondern ab jetzt immer. Die Kleidung sollte branchenüblich sein und ohne Löcher und Flecken. Branchenüblich bedeutet in manchen Jobs, dass die gepflegte Jeans völlig in Ordnung ist, in anderen Jobs ist der Anzug Pflicht. Ist man sich nicht ganz sicher, kann man im Vorfeld freundlich nachfragen.

3. Pünktlich eintreffen: Am besten im Vorfeld über den verbindlichen Arbeitsbeginn informieren oder wann der Vorgesetzte mit dem Erscheinen rechnet. Eventuell gibt es Gleitzeiten und man verabredet im Lauf der ersten Tage, wann und wie lange jeden Tag gearbeitet wird.

4. Höflicher Umgang: Sicherlich wird man den neuen Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten vorgestellt werden. Es sollte darauf geachtet werden, sie mit einem angenehmen Händedruck zu begrüßen und sie anzulächeln. Duzen sollte man sie erst, wenn sie es anbieten.

5. Namen merken: Es ist ein Zeichen der Wertschätzung und des Interesses, Menschen mit ihrem Namen anzureden. Aber ein paar Tage zum Lernen hat man natürlich Zeit.

6. Interesse zeigen: Nachfragen und Eigeninitiative entwickeln wird gern gesehen. Es zeigt, dass ernstgemeintes Engagement am neuen Arbeitsplatz investiert wird. Man sollte dabei aber nicht über das Ziel hinausschießen. Neue Arbeiten sollten vorher mit dem Vorgesetzten abgestimmt werden.





7. Anweisungen befolgen: Der Vorgesetzte ist dem Auszubildenden auch rechtlich weisungsbefugt. Oft geht es dabei um die Sicherheit. Er kann aber auch Aufgaben verlangen, die für den Auszubildenden auf den ersten Blick "sinnlos" erscheinen. Nicht umsonst sagte man früher: "Lehrjahre sind keine Herrenjahre."

8. Nicht unentschuldigt fehlen: Ohne Entschuldigung im Ausbildungsbetrieb zu fehlen, kann ein Kündigungsgrund sein. Mal so eben eine Stunde schwänzen oder zu spät kommen ist in der Schule vielleicht noch toleriert worden, aber jetzt geht es darum, dass man sich aufeinander verlassen kann.

9. Keine Private Telefonate, SMS, Internet surfen: Dies kann man während der Mittagspause tun. Aber auch dann muss geklärt sein, ob der PC am Arbeitsplatz dazu genutzt werden darf. Als Arbeitnehmer, und das ist man als Auszubildender, wird man dafür bezahlt, dem Betrieb zur Verfügung zu stehen. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber volle Leistung und Einsatzbereitschaft erwarten. Anschließend in der Freizeit, kann man sich wieder mit den Freunden austauschen. Und in dringenden Fällen sind Ausnahmen sicher erlaubt, wenn man vorher gefragt hat.

10. Kein Kaugummi kauen: Für die Zahnpflege nach dem Mittagessen ist dies sicherlich in Ordnung. Aber ansonsten wirkt es eher unhöflich. Kollegen und Kunden möchten einen im Gespräch schließlich gut verstehen.

Die AOK Hessen unterstützt Auszubildende während ihrer Lehrjahre (https://hessen.aok.de/inhalt/service-fuer-azubis-berufsstarter-und-studenten-8/?cid=aokdehe_aokhe_opr_76).

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Datum: 30.06.2016 - 17:00 Uhr
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