(ots) - Der Düsseldorfer Opferanwalt Julius Reiter
begrüßt die Entscheidung der Duisburger Staatsanwaltschaft, ein
weiteres Gutachten zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe
einzuholen. "Es wäre bereits Aufgabe der Richter gewesen, das zu tun.
Der Vorwurf der Richter, das erste Gutachten sei wegen nicht
eingehaltener deutscher Methodik nicht brauchbar, trifft im Ãœbrigen
die Staatsanwaltschaft und die Richter selbst. Denn es ist ein
Anleitungsfehler des Sachverständigen, wenn ihm durch Staatsanwälte
und auch durch die Richter im Zwischenverfahren nicht erklärt wird,
worauf es ihrer Meinung nach im deutschen Recht ankommt", sagte
Reiter der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Mittwochausgabe). "Ich gehe davon aus, dass das Oberlandesgericht
den Beschluss des Landgerichts aufheben und an eine andere Kammer des
Landgerichts verweisen wird", so Reiter weiter.
Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat am Dienstag angekündigt, im
Verfahren um die Duisburger Loveparade-Katastrophe ein weiteres
Gutachten einzuholen.
Bei dem Techno-Festival in Duisburg vor sechs Jahren waren 21
Menschen ums Leben gekommen und Hunderte verletzt worden. Die
Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt
Duisburg und der Veranstaltungsfirma Lopavent erhoben. Das Duisburger
Landgericht hatte diese Anklage Anfang April jedoch nicht zur
Hauptverhandlung zugelassen.
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