PresseKat - Weitere Belege für Abschalteinrichtungen bei Opel - Landgericht Darmstadt lehnt Antrag auf Verschie

Weitere Belege für Abschalteinrichtungen bei Opel - Landgericht Darmstadt lehnt Antrag auf Verschiebung der Gerichtsverhandlung ab

ID: 1364690

(ots) - Das Rechercheteam aus SPIEGEL, Monitor und Deutsche
Umwelthilfe veröffentlicht weitere Belege für eine illegale
Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung des Opel Zafira-Diesel -
Adam Opel AG versuchte erfolglos, die für den 10. Juni 2016
terminierte Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt über den Antrag
auf einstweilige Verfügung wegen Verbrauchertäuschung zu verschieben
- DUH bewertet heutige Sperrung von sechs strittigen
Opel-Pressemitteilungen als Bestätigung der Rechtmäßigkeit der
DUH-Klage wegen Verbrauchertäuschung im anhängigen einstweiligen
Verfügungsverfahrens

Neue Untersuchungen des IT-Spezialisten Felix Domke, der für das
Rechercheteam bestehend aus dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, dem
ARD-Magazin "Monitor" und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die
Motorsteuersoftware des Opel Zafira 1,6 CDTi untersucht, legen den
dringenden Verdacht nahe, dass Opel eine ähnliche Abgasstrategie wie
Volkswagen hat. Die Motorsoftware des Wagens erkennt offensichtlich,
ob es sich in einer Fahrsituation befindet, wie sie im
standardisierten europäischen Abgastest NEFZ vorkommt. Bei
geringfügigen Abweichungen wie stärkerer Beschleunigung oder höherer
Motordrehzahl als im Prüfzyklus wird hingegen die Abgasreinigung
drastisch reduziert, der Opel Zafira stößt deutlich mehr giftige
Stickoxide aus.

Für Opel Chef Karl-Thomas Neumann wird es unterdessen eng. Obwohl
Neumann eingesteht, dass beim Zafira 1.6 CDTI das
Abgasnachbehandlungssystem bei unter plus 17 Grad Celsius
zurückgefahren wird, weigert sich das Unternehmen, den Verbraucher
täuschende Werbeversprechen wie "vorbildliche Abgasreinigung mit
niedrigstem Stickoxid-Ausstoß", "Dieselspaß ohne Reue",
"Abgasbestwerte auf Benziner-Niveau" sowie "Kältetest bei minus 30
Grad" zu beenden.

Das Landgericht Darmstadt hat den am 25. Mai 2016 eingereichten




Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Adam Opel
AG angenommen und die mündliche Verhandlung für den 10. Juni 2016
angesetzt. Opel versuchte am gestrigen 2. Juni 2016 erfolglos, den
Termin aufzuheben und auf einen späteren Zeitpunkt verlegen zu
lassen. Das Landgericht Darmstadt wies diesen Antrag zurück und
teilte den Opel-Anwälten am heutigen 3. Juni mit, dass das Gericht
für eine Verlegung des anberaumten Termins "keine Veranlassung" sehe.

Nach betriebsinternen Opel-Mitteilungen richtet sich das
Unternehmen offensichtlich auf eine Niederlage ein. Am heutigen 3.
Juni forderte die Opel Unternehmenskommunikation in einer internen
Mitteilung mit der Überschrift "Bitte löschen Sie die genannten
Pressemitteilungen von Ihren Websites" dazu auf, aus rechtlichen
Gründen sechs Pressemitteilungen von Opel- oder Mehrmarken-Websites
zu entfernen. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Pressetexte, mit
den von der DUH vor Gericht im einstweiligen Verfügungsantrag
gebrachten falschen Werbeversprechen.

Hintergrund:

Am 25. Mai 2016 stellte die DUH vor dem Landgericht Darmstadt -
Kammer für Handelssachen - einen Antrag auf Erlass einer
Einstweiligen Verfügung gegen die Adam Opel AG. Das Gericht soll dem
Autobauer untersagen, mit folgenden Äußerungen für das Pkw-Modell
Opel Zafira Tourer 1.6 CDTI zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass
das Abgasnachbehandlungssystem u.a. bei Außentemperaturen von unter
plus 17 Grad Celsius zurückgefahren wird:

- "BLUEINJECTION FÃœR 70 % WENIGER NOx",
- "Kältetest bei minus 30 Grad. Auch wenn er im sonnigen Italien
entwickelt wurde - den Härtetest musste der neue 1.6 CDTI Ecotec in
Nordschweden bestehen. [...] Der Testfokus lag auf Aspekten wie
[...] Funktionalität der Abgasnachbehandlung.",
- "Vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem Stickstoffoxid-Ausstoß
[...] Viel Dieselspaß ohne Reue, denn die neue Dieselgeneration von
Opel erzielt Abgasbestwerte auf Benziner-Niveau.",
- "Die Opel-Ingenieure erreichten dies durch das hochmoderne
Abgasnachbehandlungssystem BlueInjection SCR (selektive
katalytische Reduktion), das den Diesel in Sachen
Schadstoff-Emissionen so sauber wie einen Benziner werden lässt.",
- "In Sachen Schadstoff-Emissionen ist der neue 1.6 CDTI dank
BlueInjection SCR-System (selektive katalytische Reduktion) so
sauber wie ein Benziner".

Mit dem Versprechen, die 'Funktionalität der Abgasnachbehandlung'
auch bei minus 30 Grad sicherzustellen und 'Abgasbestwerte auf
Benziner-Niveau' zu erzielen, täuscht Opel-Chef Neumann nach Ansicht
der DUH gezielt die an sauberen und gleichzeitig klimafreundlichen
Fahrzeugen interessierten Verbraucher. Doch anstatt den Verkauf und
die Auslieferung dieser Betrugsdiesel-Zafiras einzustellen, weigert
er sich auf diese falschen Qualitätsversprechen zukünftig zu
verzichten.

Neben der Täuschung der Verbraucher mit dem Versprechen, auch bei
extremer Kälte die Abgase zu reinigen, ist das Versprechen,
'Abgasbestwerte auf Benziner-Niveau' zu erreichen, besonders dreist.
Nachmessungen der DUH an verschiedenen Opel Diesel- und Benziner-Pkw
belegen das Gegenteil. Der DUH ist kein einziges Pkw-Modell (Euro 6)
mit einem Benzinmotor bekannt, dass einen derart hohen NOx-Wert hat
wie der hier streitgegenständliche Opel Zafira. Ein vergleichbarer
Opel Mokka 1.4 Benziner Euro 6 (mit 103 kW Motorleistung ähnlich dem
Motor des Opel Zafira) hat bei Straßenmessungen mit mobilen
PEMS-Messsystemen des DUH Emissions-Kontroll Instituts am 23. Mai
2016 max. 30 mg/km ausgestoßen und liegt damit weit unter den maximal
erlaubten 60 mg/km. Bei vergleichbaren Messungen des Opel Zafira
Diesel stiegen die Emissionen jedoch auf über 500 mg/km. Auch bei den
Messungen des Kraftfahrt-Bundesamtes im April 2016 schnitt der Opel
Zafira ähnlich schlecht ab. Nahezu alle Euro 6-Benziner auch anderer
Hersteller halten bei Straßenmessungen den Grenzwert von 60 mg/km
ein. Aus diesem Grund ist die Aussage falsch, die Werte des
Diesel-Motors lägen auf dem Niveau eines Benzin-Motors.



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Datum: 03.06.2016 - 15:48 Uhr
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