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"Was muss ich im Urlaub beim Fotografieren mit dem Selfie Stick beachten?" - Verbraucherfrage der Woche der ERV

ID: 1356042

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

(firmenpresse) - Janina T. aus Albstadt:
Ich fahre demnächst in den Urlaub und habe mir dafür einen Selfie Stick gekauft. Was muss ich beim Fotografieren beachten?

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung:
Generell sollten Touristen nicht überall drauf los knipsen. Sonst kann es passieren, dass sie die Bildrechte von Dritten verletzen. Es empfiehlt sich daher, gut erkennbare Personen im Hintergrund um deren Erlaubnis zu fragen. Beim Fotografieren mit dem Selfie Stick sollten Sie auf ihre Sicherheit achten und sich nicht waghalsig auf jeder Felskante oder Aussichtsplattform selbst ablichten. Denn immer wieder kommt es dabei zu gefährlichen, teils sogar tödlichen Unfällen. Wer sich vor Sehenswürdigkeiten fotografieren möchte, sollte sich vorher über eventuelle Einschränkungen wie die sogenannte Panoramafreiheit informieren: Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, ein Selfie mit dem Eiffelturm bei Nacht in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Ferner halten immer mehr Museen die Stäbe für gefährlich - sowohl für die Kunstwerke als auch für die Besucher selbst. In Freizeitparks müssen Selfie-Fans ebenfalls häufig darauf verzichten, da die Stäbe in Fahrattraktionen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Und bei einigen Sportveranstaltungen wie dem Grand-Slam-Tennisturnier sind Selfie Sticks ohnehin tabu. Also am besten immer vor Ort informieren, ob sie erlaubt sind oder nicht.
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.05.2016 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Sabine Muth
Stadt:

München


Telefon: 089 4166-1553

Kategorie:

Urlaub & Reisen



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