(ots) - Der Bundestag ist den Kleinen entgegengekommen,
das Verfassungsgericht tut es aber nicht. Angesichts einer
erdrückenden Mehrheit der Großen Koalition, die an die 80 Prozent der
Abgeordneten stellt, hat der Bundestag schon vor zwei Jahren die
Rechte der Opposition gestärkt: Linke und Grüne können auch ohne die
notwendige Stimmenzahl von 25 Prozent einen Untersuchungsausschuss
einberufen, Sondersitzungen beantragen oder eine Enquete-Kommission
einsetzen.
Das war klug und richtig, zumal es durch eine Änderung der
Geschäftsordnung und nicht durch das Hantieren an der Verfassung
geschah. Denn Bundestagspräsident Norbert Lammert hat zu Recht
betont, dass "auch und gerade Minderheitenrechte" nicht je nach
Wahlergebnis modifiziert werden sollten. Die Verfassung regele Rechte
und Pflichten von Abgeordneten, nicht von Fraktionen.
Trotzdem bleibt zu hoffen, dass eine solch erdrückende Mehrheit
der Großen Koalition nicht noch einmal zustande kommt, sodass sich
diese Frage nicht wieder stellt. Denn die Ãœbermacht hat zu einer
gewissen Bräsigkeit und Selbstzufriedenheit in den Reihen der
Regierungsparteien und zu Verdruss nicht nur bei der Opposition,
sondern auch bei Wählern geführt. Dagegen helfen keine Gesetze, aber
Wahlen.
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