PresseKat - "Ist 'schlüsselfertig' gleich 'bezugsfertig'?" - Verbraucherfrage der

"Ist 'schlüsselfertig' gleich 'bezugsfertig'?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

ID: 1339155

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

(firmenpresse) - Jochen S. aus Hannover:
Meine Frau und ich wollen ein Haus bauen. Die Baufirma soll ein schlüsselfertiges Haus auf unserem Baugrundstück errichten. Aber jetzt habe ich gelesen, dass "schlüsselfertig" nicht dasselbe ist wie "bezugsfertig". Was bedeutet das für uns?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Schlüsselfertig bedeutet in der Tat nicht automatisch, dass das Bauunternehmen Ihnen ein Haus errichtet, in das Sie sofort einziehen können. Die Begriffe "schlüsselfertig" und "bezugsfertig" sind gesetzlich nicht klar definiert. Hier kommt es auf die Formulierungen im Bauvertrag beziehungsweise in der dazugehörigen Baubeschreibung an. Was nicht vereinbart wurde, muss das Unternehmen auch nicht leisten. Oft fehlen bei "schlüsselfertigen" Häusern nur noch die Malerarbeiten und vielleicht manche Bodenbeläge. Es gibt aber auch Anbieter, die unter "schlüsselfertig" einen Rohbau mit Dach, Fenstern und abschließbarer Tür, aber ohne jeden Innenausbau verstehen. Hier hilft nur genaues Lesen des Bauvertrags. Lassen Sie sich dabei zeitlich nicht unter Druck setzen. Auch eine sachverständige Beratung kann nicht schaden.
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 31.03.2016 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Bau & Immobilien



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