PresseKat - Erste Sammelklagen geschädigter VW-Anleger: Schadenersatzanspruch gegen Volkswagen

Erste Sammelklagen geschädigter VW-Anleger: Schadenersatzanspruch gegen Volkswagen

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Unter dem Produktnamen VWShareClaim startet die niederländische Stiftung SMCO (Stichting Meldpunt Collectief Onrecht) ein Sammelverfahren und macht Ansprüche geschädigter VW-Anleger geltend.

(firmenpresse) - Die niederländische Stiftung SMCO (Stichting Meldpunkt Collectief Onrecht) bündelt in der VW-Abgasaffäre Schadenersatzansprüche von überwiegend deutschen Anlegern gegenüber Volkswagen. Unter dem Produktnamen VWShareClaim startet SMCO ein Sammelverfahren gegen VW und macht die Ansprüche geschädigter Anleger geltend.

Laut Ferdy Roet, Jurist und Geschäftsführer von SMCO, "(...) hat die Softwaremanipulation von VW an weltweit etwa 11 Millionen Dieselfahrzeugen Vermögensschäden in Milliardenhöhe bei Aktionären sowie bei Besitzern von Zertifikaten und Derivaten verursacht". Volkswagen-Anleger seien bei ihren Investitionsentscheidungen von falschen Voraussetzungen ausgegangen, so Roet weiter. Besonders offenkundig sei der Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), da Volkswagen trotz Kenntnis über die Ermittlungen der amerikanischen Umweltbehörde EPA lange Zeit keine Ad-Hoc-Meldung veröffentlichte. Innerhalb von zwei Wochen nach einer Pressemeldung der EPA verlor die Volkswagenaktie fast 40 Prozent ihres Wertes, wodurch sich das Aktionärsvermögen zwischenzeitlich um circa 35 Milliarden Euro verringerte.

Auch Zertifikate und Derivate betroffen

"Geschädigt wurden nicht nur Aktionäre, sondern auch Besitzer von Zertifikaten und Derivaten", führt Roet aus und ergänzt: "Zusätzlich zu den Kursverlusten drohen Anlegern weitere Nachteile, zum Beispiel durch die auflaufenden Kosten der Rückrufaktionen und zu erwartenden Geldstrafen." So habe allein die wegen der Abgasaffäre erfolgte Bilanzrückstellung von 6,5 Milliarden Euro im 3. Quartal ein Minus von 13,66 Euro pro Aktie zur Folge.

Erfahren und mehrfach erfolgreich

Sobald sich genügend Anleger der VWShareClaim-Inititative angeschlossen haben, werden auf Sammelverfahren spezialisierte Anwälte erste Gespräche mit den VW-Verantwortlichen führen. Sollten die darauf folgenden Verhandlungen zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, wird SMCO weitere Schritte unternehmen. "Im Zweifel gehen wir für unsere Kunden vor Gericht", so Roet. SMCO hat bereits Erfolge gegen große Verfahrensgegner erzielt ? unter anderem gegen die DSB Bank, T-Mobile und die Niederländische Staatslotterie.





Gemeinsames Vorgehen bringt Vorteile

Das Unternehmen rechnet aufgrund seiner Erfahrung allein aus dem Kreis der Privatanleger mit einer Teilnehmerquote von etwa 10 Prozent. Gelingt dies, könnte VWShareClaim für etwa 5,5 Millionen VW-Aktien verhandeln. Dadurch soll einerseits der Verhandlungsdruck erhöht, andererseits das Kostenrisiko verteilt werden. Wie schon in den vorangegangenen Verfahren beschränken sich die Anlegerkosten auf eine einmalige Teilnahmegebühr. VWShareClaim bekommt je nach Höhe der Teilnahmegebühr im Erfolgsfall einen Anteil von 20 bis 25 Prozent.

Zur Anmeldung am Verfahren und für weitere Anlegerinformationen hat VWShareClaim eine Internetseite eingerichtet: www.vwshareclaim.de

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

VWShareClaim macht den deutschen Autokonzern Volkswagen für die Schäden haftbar, die Anleger nach dem Verstoß gegen die Umweltvorschriften in den Vereinigten Staaten und andernorts erlitten haben. Volkswagen hat falsche, unvollständige und irreführende Angaben über die Erfüllung aller Umweltschutzvorschriften seiner Dieselmotoren gemacht, obwohl das Unternehmen wusste, dass spezielle Software entwickelt und in Autos eingebaut worden war, um diese Vorschriften zu umgehen. Somit handelte Volkswagen rechtswidrig, nicht nur gegenüber seinen Autobesitzern, sondern auch gegenüber seinen Anlegern.

VWShareClaim ist ein international agierendes Unternehmen, das gegründet wurde, nachdem der Betrug mit den Abgaswerten der VW-Dieselmotoren aufgedeckt wurde. VWShareClaim gehört zu SMCO, einem renommierten niederländischen Unternehmen mit einer erwiesenen Erfolgsbilanz auf dem Gebiet von kollektiven Aktionen, wie beispielsweise für Geschädigte in Verfahren gegen das Telekomunternehmen T-Mobile, der DSB Bank und die holländische Staatslotterie.

SMCO hat in den Niederlanden die Ansprüche von mehr als 200.000 Teilnehmern und Werte von vielen Hundert Millionen Euro vertreten. So musste zum Beispiel die DSB Bank eine finanzielle Kompensation von 23 Millionen Euro für die Teilnehmer leisten. T-Mobile hat eine individuelle Erstattung mit den Betroffenen vorgenommen. Im Falle der holländischen Staatslotterie gab es ein Urteil des Obersten Gerichtshofs. Demnach muss die Staatslotterie den erlittenen Schaden zurückzahlen. Über die Höhe der Zahlung führte SMCO derzeit Gespräche mit der Staatslotterie. Wir erwarten hier Zahlungen für unsere Teilnehmer in zweistelliger Millionenhöhe.

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Datum: 14.01.2016 - 09:50 Uhr
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