PresseKat - "Silvesterkracher aus dem Ausland" - Verbraucherfrage der Woche der ERV

"Silvesterkracher aus dem Ausland" - Verbraucherfrage der Woche der ERV

ID: 1298145

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

(firmenpresse) - Mathias Z. aus Freising:
Ein Freund von mir reist jedes Jahr nach Osteuropa und bringt von dort Silvesterraketen mit, denn sie sind dort billiger. Aber sind diese Raketen und Böller in Deutschland überhaupt erlaubt?

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung:
Generell gilt: Nur Feuerwerkskörper mit dem Prüfsiegel "BAM" der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einem CE-Zeichen dürfen nach Deutschland eingeführt werden. Sie finden das Zulassungszeichen auf der Verpackung oder dem Feuerwerkskörper selbst. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne eines dieser Zulassungszeichen ist gemäß dem Sprengstoffgesetz verboten. Denn nicht genehmigte Böller entzünden sich oft schneller und können zu gefährlichen Verletzungen führen. Der Zoll beschlagnahmt Raketen ohne Zulassung. Zudem muss derjenige, der die Feuerwerkskörper mitbringt, mit einem Strafverfahren rechnen. Auf den Webseiten des Zolls (www.zoll.de) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (www.bam.de) können Sie überprüfen, ob ein Feuerwerkskörper in Deutschland zugelassen ist.
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Datum: 10.12.2015 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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