PresseKat - Existenzbedrohung Abmahnungen? Wie lässt sich Missbrauch eindämmen?

Existenzbedrohung Abmahnungen? Wie lässt sich Missbrauch eindämmen?

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Interview mit Dr. Carsten Föhlisch

(PresseBox) - Der Abmahn-Wahn belastet den Online-Handel. Die Stimmen, die Maßnahmen zur nachhaltigen Eindämmung von Abmahnungen fordern, werden immer zahlreicher. Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops, gibt eine Einschätzung zum Thema Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
1. Wie existenzbedrohend sind Abmahnungen für Shopbetreiber wirklich?
Nach der Trusted Shops Abmahnstudie 2015 sieht sich etwa die Hälfte der Abgemahnten in ihrer Existenz gefährdet. Nach meinem subjektiven Eindruck verlagern sich gerade die Themen: Früher wurde häufig das Widerrufsrecht abgemahnt, heute sind es Spezialgesetze wie die Biozidverordnung oder Energiekennzeichnungsvorschriften. Das heißt, in einem Bereich mögen die Abmahnungen rückläufig sein, dafür sind gerade neue Bereiche im Kommen.
2. Wie bewerten Sie die Forderungen des bevh? Gehen Sie weit genug oder schießen sie über das Ziel hinaus?
Ich begrüße die erneute Initiative, Abmahnungen einzudämmen. Viele Forderungen sind überwiegend so oder ähnlich schon einmal vorgebracht worden. Insgesamt handelt es sich um eine Maßnahmensammlung, die sicher nicht komplett umgesetzt werden kann, aber wenn einige Punkte durchdringen, ist allen geholfen.
3. Inwieweit lässt sich der Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nachhaltig eindämmen?
Derzeit ist es zu schwer für den Abgemahnten, dem Abmahner nachzuweisen, dass er nicht aus lauteren Motiven handelt. Hier wäre ein Trendwechsel zu begrüßen. Das heißt: Nicht der Abgemahnte sollte sich rechtfertigen müssen, sondern in erster Linie der Abmahner.
4. Ist es die gängige Abmahnregelung, die zum Missbrauch führt, oder sind es nicht eher die Gesetze, die dem Abmahnwesen Vorschub leisten?
Beides. Die Abmahnregelung ist an sich ja nicht verkehrt, aber es ist zu leicht, sie zum reinen Geldverdienen zu missbrauchen. Zudem haben selbst Verbraucherschützer erkannt, dass es so viele Informationspflichten gibt, dass der Verbraucher die wesentlichen Informationen oft übersieht. Über eine unklare und verworrene Rechtslage kann man aber nicht klar und verständlich informieren.




5. Wie kann sich der Shopbetreiber denn wirksam gegen Abmahnungen schützen?
Auf keinen Fall sollten Rechtstexte einfach per copy und paste von irgendwo übernommen werden. Mit dem Trusted Shops Rechtstexter (http://shop.trustedshops.com/rechtstexte/#Rechtstext-Auswahl) können sie kostenlos rechtssicher erstellt werden. Und wer sich bei speziellen Produktinformationen nicht sicher ist, sollte sich vorab qualifiziert beraten lassen. Das zahlt sich wirtschaftlich auf jeden Fall aus.

Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket". http://www.trustedshops.de

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Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket". http://www.trustedshops.de



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Datum: 07.12.2015 - 16:51 Uhr
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