PresseKat - "Wohnungswechsel: Vermieterbescheinigung nötig" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. L

"Wohnungswechsel: Vermieterbescheinigung nötig" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

ID: 1282138

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

(firmenpresse) - Hartmut P. aus Heide:
Ich ziehe demnächst um. Ich habe gehört, dass sich das Verfahren beim Einwohnermeldeamt geändert hat und mein Vermieter mir jetzt eine Bescheinigung ausstellen muss. Was muss ich dazu wissen?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Ab 1. November 2015 gilt: Wenn Sie eine Wohnung neu beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Ziehen Sie aus einer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Ihr Vermieter ist verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Er selbst oder sein Beauftragter (etwa ein Hausverwalter) muss Ihnen den Ein- oder Auszug innerhalb der oben genannten Fristen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Diese Bestätigung muss enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Einzug oder Auszug mit Datum, Anschrift der Wohnung, Namen der meldepflichtigen Personen. Die entsprechenden Formulare gibt es bei den Meldebehörden. Die Vermieterbescheinigung geben Sie mit dem Meldeschein bei der Meldebehörde ab. Übermittelt der Vermieter die Bescheinigung online an die Behörde, bekommt er ein sogenanntes "Zuordnungsmerkmal". Dieses muss er dem Mieter geben, der es bei der An- oder Abmeldung dem Amt vorlegen muss. Vermietern, die die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellen, drohen Bußgelder. Das gleiche gilt für Mieter, die die Meldefrist versäumen.
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.10.2015 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Bau & Immobilien



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