PresseKat - IHK informiert: Winterreifenpflicht auch für Busse und LKW

IHK informiert: Winterreifenpflicht auch für Busse und LKW

ID: 1277887

(PresseBox) - Mit Blick auf die anstehende Frostperiode mit Glatteis, Schnee- und Reifglätte weist die IHK Saarland darauf hin, dass Busse und LKW auch der Winterreifenpflicht unterliegen. Nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung müssen bei winterlichen Verhältnissen Reifen mit M+S-Kennzeichnung aufgezogen werden.
Eine Sonderregelung gibt es für Kraftfahrzeuge der Klassen M 2, M 3, N 2 und N 3. Diese für die Personen- bzw. Güterbeförderung ausgelegten Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen müssen nur auf den Antriebsachsen M+S-Reifen aufziehen. Die Reifen auf den übrigen Achsen sind aufgrund höherer Naturkautschukanteile bereits für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Alle anderen Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, auch bei einer LKW-Zulassung, müssen M+S-Reifen aufziehen. Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
In europäischen Nachbarländern gelten andere Regeln. In Belgien besteht eine generelle Winterreifenpflicht zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April. In Frankreich und Luxemburg besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können im französischen Gebirge Winterreifen durch Verkehrsschilder angeordnet werden.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Premio Reifen + Autoservice zeichnet?Top 20-Betriebe? aus »Look closer«
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 20.10.2015 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1277887
Anzahl Zeichen: 1290

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Saarbrücken



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"IHK informiert: Winterreifenpflicht auch für Busse und LKW"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

IHK Saarland ehrt 104 Landesbeste in Aus- und Weiterbildung ...

Bei ihrer diesjährigen Bestenfeier am 7. November im Saarbrücker E- Werk hat die IHK Saarland 104 Teilnehmer der IHK-Abschlussprüfungen als ?Landesbeste? ausgezeichnet. Gemeinsam mit Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und ...

Ladenöffnungszeiten am 1. Advent und Heiligabend ...

Die Vorweihnachtszeit ist für den Handel die umsatzstärkste Zeit. Viele Kunden nutzen insbesondere die Wochenenden, um sich mit Geschenken und Lebensmitteln einzudecken. Prinzipiell dürfen im Saarland Ladengeschäfte an jährlich höchstens vier S ...

Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes